Verhandlungstermin am 29. September 2022 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 241/19 (Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren) (Pressemeldung des BGH)
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, inwieweit Internethändler Verbraucher über Herstellergarantien für die angebotenen Produkte informieren müssen.





