BGH

Verschwiegenheitspflicht von Berufsgeheimnisträgern vor einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss: Entbindung eines Wirtschaftsprüfers durch den Auftraggeber oder deren Vertretung im Falle einer juristischen Person; Entbindungsrecht des Insolvenzverwalters im Rahmen der Insolvenzmasse (Beschluss des BGH 3. Strafsenat)

Beschluss vom 27.01.2021, AZ StB 44/20, ECLI:DE:BGH:2021:270121BSTB44.20.0§ 53 Abs 1 S 1 Nr 3 StPO, § 53 Abs 2 S 1 StPO, § 22 Abs 1 PUAG, § 43 Abs 1 S 1 WiPrO

GmbH: Anfechtbarkeit eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr als Inhaber eines Geschäftsanteils eingetragenen Gesellschafters; fehlende materielle Berechtigung zur Geltendmachung von auf positive Beschlussfassung gerichteten Klageanträgen; Bestätigung eines anfechtbaren Beschlusses durch einen neuen Beschluss (Urteil des BGH 2. Zivilsenat)

Urteil vom 26.01.2021, AZ II ZR 391/18, ECLI:DE:BGH:2021:260121UIIZR391.18.0§ 16 Abs 1 S 1 GmbHG, § 47 Abs 1 GmbHG, § 244 S 1 AktG

Verhandlungstermin am 26. Februar 2021, 9.45 Uhr in Sachen V ZR 33/19 (Ersatz „fiktiver“ Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?) (Pressemeldung des BGH)

Der V. Zivilsenat setzt die mündliche Verhandlung in dieser Sache fort, nachdem der VII. Zivilsenat die an ihn gerichtete Anfrage (Beschluss vom 13. März 2020, V ZR 33/19, veröffentlicht auf der Homepage unter „Entscheidungen“) beantwortet hat (Beschluss vom 8. Oktober 2020 – VII ARZ 1/20, ebenfalls veröffentlicht auf der Homepage unter „Entscheidungen“). Siehe hierzu auch Pressemitteilungen Nr. 155/19 und Nr. 30/20.

Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der durch einen Brand freigelegten gemeinsamen Giebelwand: Vorliegen einer gemeinschaftlichen Grenzeinrichtung; Pflicht zur Dämmung der Wand; Übergang des Anspruchs auf die den Schaden regulierende Gebäudeversicherung (Urteil des BGH 5. Zivilsenat)

Urteil vom 22.01.2021, AZ V ZR 12/19, ECLI:DE:BGH:2021:220121UVZR12.19.0§ 921 BGB, § 922 S 3 BGB, § 1004 Abs 1 S 1 BGB, § 86 Abs 1 VVG