BGH

Verhandlungstermin am 29. September 2022 um 11.00 Uhr in Sachen I ZR 222/19 und I ZR 223/19 (Befugnis von Wettbewerbern zur Verfolgung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht) (Pressemeldung des BGH)

Der für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein Verstoß eines Apothekers gegen datenschutzrechtliche Verpflichtungen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründet und dies von einem anderen Apotheker mit einer Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.

Verhandlungstermin am 21. November 2022, 12:00 Uhr, in Sachen VIa ZR 335/21 („Dieselverfahren“; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche Folgefragen) (Pressemeldung des BGH)

Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141/2021 vom 22. Juli 2021) wird am 21. November 2022 in einer Sache verhandeln, die die Frage der Bindungswirkung der Typgenehmigung für die Zivilgerichte in einem Dieselverfahren betrifft.