Schutz vor häuslicher Gewalt – Kinderrechte – partnerschaftliche Kinderbetreuung: Bundesministerin Hubig schlägt Reform des Kindschaftsrechts vor (Pressemeldung des BMJV)

Bundesjustizministerin Hubig hat heute einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht zahlreiche Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht vor. Mit der Reform soll insbesondere der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert werden. Dazu sind mehrere Neuerungen vorgesehen. Unter anderem soll erstmals im Gesetz klargestellt werden: Wenn ein Elternteil gegen den anderen Elternteil gewalttätig wird, kann der Umgang mit dem Kind ausgeschlossen werden, wenn dies zur Abwendung einer Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit des gewaltbetroffenen Elternteils geboten ist. Mit der Reform sollen außerdem Kinderrechte gestärkt werden. Zudem sollen nicht verheiratete Eltern leichter das gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Gestärkt werden soll auch die partnerschaftliche Kinderbetreuung nach einer Trennung.

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