Urteil des Landgerichts München I gegen ehemaligen Dokumentarfilmer und Extrembergsteiger wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)

Urteil des Landgerichts München I gegen ehemaligen Dokumentarfilmer und Extrembergsteiger wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig

Ausgabejahr2026
Erscheinungsdatum22.06.2026

Nr. 114/2026

Beschluss vom 27. Mai 2026 – 1 StR 169/26

Das Landgericht München I hat den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwölf Fällen, jeweils in Tateinheit mit weiteren Straftatbeständen, darunter Vergewaltigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts missbrauchte der Angeklagte in der Zeit vom 3. Dezember 2019 bis 17. Januar 2021 die am 4. Dezember 2007 geborene Nichte seiner damaligen Lebensgefährtin, indem er sie – zum Teil unter Anwendung von Gewalt – unter anderem mehrmals dazu veranlasste, gegen ihren erkennbar entgegenstehenden Willen an ihm den Oralverkehr auszuführen. Er hatte sie wie eine eigene Tochter in den gemeinsamen Haushalt mit seiner Partnerin aufgenommen. Die Taten, die der Angeklagte allesamt auf Video aufnahm, wurden in Brasilien begangen. Dort ist gegen ihn zumindest auch wegen der verfahrensgegenständlichen Tatvorwürfe ein weiteres Strafverfahren anhängig, in dem er – bislang nicht rechtskräftig – in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von 30 Jahren verurteilt worden ist.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten im Wesentlichen als unbegründet verworfen. Die materiell-rechtliche Nachprüfung des Urteils hat mit Ausnahme einer fehlerhaften Bewertung der Konkurrenzen und eines Strafzumessungsfehlers, die jedoch keinen Einfluss auf die durch das Landgericht festgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe haben und vom Senat korrigiert worden sind, keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Vorinstanz:

Landgericht München I – Urteil vom 14. November 2025 – 20 KLs 478 Js 223403/23

Karlsruhe, den 22. Juni 2026

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