Höhere Strafen für Übergriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte und medizinisches Personal: Bundesjustizministerium schlägt Anpassung des Strafrechts vor (Pressemeldung des BMJV)

Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, sollen strafrechtlich besser geschützt werden. Insbesondere sollen die Mindeststrafen für Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Angehörige der Rettungsdienste und der Feuerwehr, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erhöht werden. Wer diese Personen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden; in besonders schweren Fällen soll eine Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten drohen. Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass auch hinterlistige Überfälle auf die genannten Personen zu den besonders schweren Fällen tätlicher Angriffe gehören. Auch Angriffe auf medizinisches Personal (etwa Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte) sollen künftig strenger bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der heute veröffentlicht wurde. Um das demokratische Gemeinwesen insgesamt besser zu schützen, sind darüber hinaus weitere Anpassungen des Strafrechts vorgesehen.

Kampf gegen Internetkriminalität: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf zur vorsorglichen Sicherung von IP-Adressen vor (Pressemeldung des BMJV)

Straftaten im Internet sollen besser aufgeklärt werden können. Internetanbieter sollen deshalb verpflichtet werden, die an ihre Kunden vergebenen Internetprotokoll-Adressen (IP-Adressen) für drei Monate vorsorglich zu sichern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht außerdem ein neues Ermittlungsinstrument vor: die Sicherungsanordnung. Mit ihr sollen Telekommunikationsanbieter anlassbezogen verpflichtet werden können, weitere Verkehrsdaten für drei Monate zu sichern. Darüber hinaus schlägt der Gesetzentwurf eine Erleichterung der Funkzellenabfrage vor. 

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines entscheidungsreifen Einbürgerungsantrags gem § 10 Abs 3 StAG aF (sogenannte „Turbo-Einbürgerung“) nach Streichung dieser Norm – Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung – Möglichkeit der Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG) zwecks Vertrauensschutzes (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 19.12.2025, AZ 2 BvR 1792/25, ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20251219.2bvr179225Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 1 RuStAGuaÄndG