Beschluss des BVerwG 9. Senat vom 05.02.2026, AZ 9 B 6.25
Beschluss vom 05.02.2026, AZ 9 B 6.25, ECLI:DE:BVerwG:2026:050226B9B6.25.0
Beschluss vom 05.02.2026, AZ 9 B 6.25, ECLI:DE:BVerwG:2026:050226B9B6.25.0
Beschluss vom 05.02.2026, AZ 5 PB 9.24, ECLI:DE:BVerwG:2026:050226B5PB9.24.0
Beschluss vom 05.02.2026, AZ StB 3/26, ECLI:DE:BGH:2026:050226BSTB3.26.0
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 05.02.2026, AZ 2 BvR 934/19, ECLI:DE:BVerfG:2026:rs20260205.2bvr093419§ 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Beschluss vom 05.02.2026, AZ I ZB 98/25, ECLI:DE:BGH:2026:050226BIZB98.25.0
Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten aus dem Datenschutzrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob die heimliche Anfertigung von Videoaufnahmen eines Familienmitglieds in einer privaten Wohnküche gegen die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) oder das deutsche bürgerliche Recht verstößt.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig ist heute für einen zweitägigen Besuch nach Den Haag gereist. Im Rahmen Ihrer Reise wird die Ministerin mehrere in Den Haag ansässige internationale Institutionen besuchen.
Das Bundesarbeitsgericht veranstaltet gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. am 11. und 12. Juni 2026 zum zwölften Mal ein Europarechtliches Symposion.
Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die darin vorgeschlagenen Änderungen sollen zu mehr finanzieller Gerechtigkeit im Alter führen. Konkret geht es bei dem Gesetzentwurf um die Aufteilung von Rentenansprüchen aus der Zeit der Ehe. Bereits nach geltendem Recht werden Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe bei einer Scheidung hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Probleme bereiten bislang vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Wird ein Rentenanspruch beim Versorgungsausgleich vergessen, verschwiegen oder übersehen, geht das bisher zulasten eines Ex-Ehegatten. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können.
Das Landgericht Gera hat den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen Untreue in sechs Fällen und Vorteilsannahme in vierzehn Fällen unter Einbeziehung von rechtskräftigen Einzelgeldstrafen aus einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Zudem hat es eine Einziehungsentscheidung getroffen.
Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob die Ablehnung der Aufnahme einer sehbehinderten Patientin in eine Rehaklinik eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darstellt.
Beschluss vom 04.02.2026, AZ XII ZB 473/25, ECLI:DE:BGH:2026:040226BXIIZB473.25.0
Urteil vom 04.02.2026, AZ VIa ZR 520/23, ECLI:DE:BGH:2026:040226UVIAZR520.23.0
Urteil vom 04.02.2026, AZ VIa ZR 832/22, ECLI:DE:BGH:2026:040226UVIAZR832.22.0
Urteil vom 04.02.2026, AZ VIa ZR 448/23, ECLI:DE:BGH:2026:040226UVIAZR448.23.0
Urteil vom 04.02.2026, AZ VIa ZR 1708/22, ECLI:DE:BGH:2026:040226UVIAZR1708.22.0
Urteil vom 04.02.2026, AZ VIa ZR 130/23, ECLI:DE:BGH:2026:040226UVIAZR130.23.0
Urteil vom 04.02.2026, AZ VIa ZR 418/23, ECLI:DE:BGH:2026:040226UVIAZR418.23.0
Urteil vom 04.02.2026, AZ VIa ZR 232/23, ECLI:DE:BGH:2026:040226UVIAZR232.23.0
Beschluss vom 03.02.2026, AZ 6 AV 1.26, ECLI:DE:BVerwG:2026:030226B6AV1.26.0