Soziales

Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Elterngeldrecht – Bemessungszeitraum bei selbstständiger Tätigkeit – letzter steuerlicher Veranlagungszeitraum – kein Rückgriff auf den Zwölfmonatszeitraum wie bei unselbstständiger Tätigkeit – erheblicher Einkommensunterschied von mehr als 20 Prozent – negatives Einkommen – Abgrenzung zur früheren Rechtsprechung zum alten Recht – Verfassungsmäßigkeit – Gleichheitssatz (Beschluss des BSG 10. Senat)

Beschluss vom 10.09.2021, AZ B 10 EG 3/21 B, ECLI:DE:BSG:2021:100921BB10EG321B0§ 2b Abs 3 S 1 BEEG, § 2b Abs 3 S 2 BEEG, § 2 Abs 8 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 9 BEEG vom 05.12.2006, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Fehlende Stellungnahmemöglichkeit zu Schriftsatz der Gegenseite begründet Gehörsverletzung – Entscheidung über Anhörungsrüge ohne nachvollziehbaren sachlichen Grund verstößt gegen Willkürverbot (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.09.2021, AZ 1 BvR 1029/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210910.1bvr102920Art 3 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG

Kammerbeschluss: Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung und Ablehnung der Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach eA-Ablehnung (Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 09.09.2021, AZ 2 BvR 1427/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210909.2bvr142721§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Wettbewerbsverstoß durch Schleichwerbung in den sozialen Medien: Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbands; Bewerbung von Waren und Dienstleistungen auf Instagram als geschäftliche Handlung zugunsten des eigenen Unternehmens und eines Drittunternehmens; werblicher Überschuss eines Beitrags; erforderlicher Hinweis auf den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung; Erkennbarkeit der kommerziellen Zweckverfolgung; Veranlassung des Verbrauchers zu einer geschäftlichen Entscheidung – Influencer I (Urteil des BGH 1. Zivilsenat)

Urteil vom 09.09.2021, AZ I ZR 90/20, ECLI:DE:BGH:2021:090921UIZR90.20.0§ 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 3 Abs 1 UWG, § 3 Abs 4 UWG, § 5a Abs 6 UWG

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtung (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, der fachgerichtliche Verfahren zu Grunde lagen, in denen der damals fünfzehnjährige Beschwerdeführer erfolglos die Feststellung begehrte, seine Unterbringung in einer kinder- und jugend-psychiatrischen Einrichtung sei rechtswidrig gewesen. Der Beschwerdeführer hatte während seiner Unterbringung erklärt, dass er eine zu diesem Zeitpunkt verhandelte Beschwerde auf die Änderung des Klinikortes beschränken wollte. Mehrere Umstände, die darauf hindeuten, dass er damit nicht die Unterbringung insgesamt „akzeptieren“ wollte, ließ das Oberlandesgericht später unberücksichtigt. Mit dieser Würdigung verkürzte es das Recht auf effektiven Rechtsschutz.