Wie muss gute Verbraucherpolitik auf dem Land gestaltet sein? (Pressemeldung des BMJV)

Archivbeitrag Abschlussbericht zum Forschungsprojekt „Experimentierwerkstatt Ländliche Verbraucherpolitik“ vorgelegt Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ( BMJV) hat im Zeitraum von Oktober 2019 bis Oktober 2021 das Forschungsprojekt „Experimentierwerkstatt Ländliche Verbraucherpolitik“ gefördert. Ziel des Projekts war es zu untersuchen, wie Verbraucherinnen und Verbraucher im ländlichen Raum die Beratung und Information zu Verbraucherfragen wahrnehmen und wie Wie muss gute Verbraucherpolitik auf dem Land gestaltet sein? (Pressemeldung des BMJV)

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit richterlichem Erledigungspensum (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die den im Rahmen der Dienstaufsicht gegenüber einem Richter ausgesprochenen Vorhalt ordnungswidriger Ausführung seiner Amtsgeschäfte und die Ermahnung zu ihrer ordnungsgemäßen, unverzögerten Erledigung betrifft.

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Urteile wegen „Cum-Ex-Aktiengeschäften“ von in diesem Verfahren nicht angeklagten Beschwerdeführern – fehlende Beschwerdebefugnis mangels eigener Betroffenheit, soweit einer der Beschwerdeführer in den angegriffenen Urteilen nicht genannt wird – iÜ Unzulässigkeit teils wegen fehlender Substantiierung, teils wegen mangelnder Rechtswegerschöpfung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 22.11.2021, AZ 2 BvR 1872/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20211122.2bvr187221Art 93 Abs 1 Nr 4a GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“ – juris: EpiBevSchG 4) – Grundrechtseingriffe sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß und damit im Ergebnis verfassungsrechtlich gerechtfertigt (Beschluss des BVerfG 1. Senat)

Beschluss vom 19.11.2021, AZ 1 BvR 781/21, 1 BvR 798/21, 1 BvR 805/21, 1 BvR 820/21, 1 BvR 854/21
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, ECLI:DE:BVerfG:2021:rs20211119.1bvr078121
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 3 Abs 1 GG

Zum verfassungsmäßigen Recht von Kindern und Jugendlichen auf schulische Bildung aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 7 Abs 1 GG sowie zu den Maßgaben für Verbot und Beschränkung von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden Schulen zum Infektionsschutz – § 28b Abs 3 S 2 und S 3 IfSG idF vom 22.04.2021 formell und materiell verfassungsgemäß (Beschluss des BVerfG 1. Senat)

Beschluss vom 19.11.2021, AZ 1 BvR 971/21, 1 BvR 1069/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rs20211119.1bvr097121Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 S 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 7 Abs 1 GG

BRAK fordert von neuer Regierung ausgewogenen Pakt für den Rechtsstaat (Pressemeldung der BRAK)

Anwaltschaft muss endlich berücksichtigt werden! Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nimmt die sich dem Ende zuneigenden Koalitionsverhandlungen zum Anlass, ihre Forderung nach einer Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat unter Einbeziehung der Anwaltschaft gegenüber der künftigen Regierung zu wiederholen. Dass ein Bestehen auf den bereits veröffentlichten Forderungen dringend notwendig ist, hat nicht zuletzt die Herbstkonferenz der Justizministerinnen BRAK fordert von neuer Regierung ausgewogenen Pakt für den Rechtsstaat (Pressemeldung der BRAK)