ZivilR

Verhandlungstermin am 13. Juli 2021, 9.00 Uhr, in Sachen VI ZR 1118/20 (VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer Musterfeststellungsklage) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 13. Juli 2021 in einem weiteren VW-Verfahren. Das Verfahren hat die Frage zum Gegenstand, ob die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche eines Fahrzeugkäufers gegen die VW AG bereits mit Schluss des Jahres 2015 begann und ob sie durch die Erhebung der Musterfeststellungsklage zum OLG Braunschweig sowie die vorübergehende Anmeldung der klägerischen Ansprüche zu deren Klageregister zeitweise gehemmt wurde.

Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen: Sichtbarkeit eines ein Muster verkörpernden Bauelements; bestimmungsgemäße Verwendung eines komplexen Erzeugnisses durch den Endbenutzer – Sattelunterseite (EuGH-Vorlage des BGH 1. Zivilsenat)

EuGH-Vorlage vom 01.07.2021, AZ I ZB 31/20, ECLI:DE:BGH:2021:010721BIZB31.20.0Art 3 Abs 3 EGRL 71/98, Art 3 Abs 4 EGRL 71/98, § 1 Nr 4 GeschmMG 2004, § 4 GeschmMG 2004

Verhandlungstermin am 1. Juli 2021, 10 Uhr, Saal N 004, in Sachen III ZR 225/20 (Vereinbarung einer Platz-/Reservierungsgebühr für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug des Pflegebedürftigen in das Pflegeheim) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Ansprüche aus Heimverträgen zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob eine Platz-/Reservierungsgebühr, die einem privatversicherten Pflegebedürftigen für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug in das Pflegeheim berechnet wurde, zurückerstattet werden muss.