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Erfolgloser Eilantrag gegen das Tätigwerden von freien Trägern und nicht in einem Beamtenverhältnis stehenden Bediensteten im Bereich des § 42 SGB VIII (juris: SGB 8) – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 22.11.2022, AZ 1 BvQ 81/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:qk20221122.1bvq008122§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 42 SGB 8

Besuch von Mitgliedern des Bundesgerichtshofs beim Bundesverfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Am 21. November 2022 besuchte eine Delegation des Bundesgerichtshofs unter Leitung seiner Präsidentin Bettina Limperg das Bundesverfassungsgericht zum Gedankenaustausch. Die Delegationsmitglieder wurden von Präsident Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König sowie weiteren Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts empfangen. Themen der Fachgespräche waren die Bedeutung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihekaufprogramm der EZB für die deutsche Rechtsprechung und ihr Verhältnis zu den Unionsgerichten sowie die Überprüfung der Anwendung unionsrechtlich vollvereinheitlichter Regelungen des deutschen Rechts durch deutsche Gerichte am Maßstab der Unionsgrundrechte. Zudem wurde die Überprüfung der Handhabung der Vorlagepflicht durch das letztinstanzliche Fachgericht thematisiert. Ein weiteres Thema war die Befangenheit bei Vorbefassung.

Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzulässige Verfassungsbeschwerde der Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern gegen Pflicht zur Auskunftserteilung über am Bau der Pipeline Nord Stream 2 beteiligte Firmen (Kammerbeschluss ohne Begründung des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Kammerbeschluss ohne Begründung vom 22.11.2022, AZ 1 BvR 2020/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221122.1bvr202022Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Mangels hinreichender Darlegungen unzulässiger isolierter Eilantrag in einer strafprozessualen Sache – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs (insoweit Parallelentscheidung) – Aufhebung des vorangegangenen Kammerbeschlusses wegen unterbliebener Bescheidung eines Ablehnungsgesuchs (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 22.11.2022, AZ 2 BvQ 92/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:qk20221122.2bvq009222§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG

Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts beim Verfassungsgericht der Republik Korea (Pressemeldung des BVerfG)

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth besuchte vom 15. bis 17. November 2022 das Verfassungsgericht der Republik Korea und wurde dort von dem Präsidenten Namseok Yoo empfangen. Die während des Besuchs geführten Fachgespräche behandelten verfassungsrechtliche Fragestellungen zu Schutzmaßnahmen gegen COVID-19, zum Umweltschutz sowie zur Suizidhilfe.

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden wg offensichtlichen Begründungsmangels – erneute Androhung einer Missbrauchsgebühr – Absehen von weiterer Begründung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 18.11.2022, AZ 2 BvR 546/22, 2 BvR 547/22, 2 BvR 923/22, 2 BvR 927/22, 2 BvR 928/22
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, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221118.2bvr054622
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG