VerfassungsR

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Amtshaftungsansprüchen wegen eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die zivilgerichtliche Versagung von Amtshaftungsansprüchen gegen die Bundesrepublik Deutschland, zuletzt durch den Bundesgerichtshof, richtete. Im September 2009 wurden in Kunduz (Afghanistan) bei einem Luftangriff, der von einem Oberst der Bundeswehr angeordnet worden war, auch zahlreiche Zivilisten getötet oder verletzt. Die Beschwerdeführer erhoben – in allen Instanzen erfolglos – Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland als Angehörige von bei dem Luftangriff getöteten Opfern und machten Amtshaftungsansprüche geltend. Die Kammer führt aus, dass die Versagung unmittelbar aus dem Völkerrecht resultierender Ansprüche sowie die Verneinung einer Amtspflichtverletzung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind. Offen ließ die Kammer allerdings, ob die Gewährung von Amtshaftungs-, Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüchen bei Grundrechtsverletzungen vom Gesetzgeber generell ausgeschlossen werden kann.

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zum Zugang zu außerhalb der Bußgeldakte befindlichen Informationen (hier: Rohmessdaten) (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die den Zugang des Betroffenen im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu Informationen betrifft, die nicht Teil der Bußgeldakte waren. Der Beschwerdeführer begehrte zunächst im Rahmen des behördlichen Bußgeldverfahrens erfolglos Zugang zu Informationen, unter anderem der Lebensakte des verwendeten Messgeräts, dem Eichschein und den sogenannten Rohmessdaten, die sich nicht in der Bußgeldakte befanden. Der gegen den anschließend erlassenen Bußgeldbescheid eingelegte Einspruch blieb vor den Fachgerichten erfolglos. Der begehrte Zugang zu den Informationen wurde dem Beschwerdeführer auch von den Fachgerichten vor seiner Verurteilung nicht gewährt. Die Entscheidungen der Fachgerichte verletzen den Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.

Nichtannahmebeschluss: Fachgerichte müssen Voraussetzungen von Abschiebungsverboten im Abänderungsverfahren (§ 80 Abs 7 VwGO) ggf auf Grundlage tagesaktueller Erkenntnisse treffen (hier: zu Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in Afghanistan) – Verfassungsbeschwerde allerdings mangels hinreichender Begründung unzulässig (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 15.12.2020, AZ 2 BvR 2187/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201215.2bvr218720Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Nichtannahmebeschluss: Zum Richtervorbehalt bzgl einer polizeilichen Ingewahrsamnahme – hier: verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Versagung von Rechtsschutz bzgl einer polizeilichen Ingewahrsamnahme sowie eines hierauf beruhenden Kostenbescheides – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 15.12.2020, AZ 1 BvR 2824/18, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201215.1bvr282418Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 19 Abs 4 S 2 GG, Art 104 Abs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Erweiterte Datennutzung („Data-mining“) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise verfassungswidrig (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts § 6a Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung einer standardisierten zentralen Antiterrordatei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern (Antiterrordateigesetz – ATDG) für mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar und damit nichtig erklärt. Im Übrigen ist § 6a ATDG verfassungsgemäß.

Nichtannahmebeschluss: Eingriff in Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Berufung im Verwaltungsprozess nicht hinreichend substantiiert dargelegt – mangelnde Auseinandersetzung mit einfachrechtlicher Lage (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 10.12.2020, AZ 1 BvR 908/20, 1 BvR 1598/20, 1 BvR 1688/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201210.1bvr090820Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 8 Abs 7 S 2 KAG BB, § 12 Abs 1 Nr 4 KAG BB, § 137 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 173 VwGO

Nichtannahmebeschluss: Zum Merkmal der öffentlichen Zugänglichkeit des Ortes einer Versammlung – hier: unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verbot einer Versammlung, die auf einer ehemaligen Ackerfläche im Trassenbereich einer geplanten Autobahn stattfinden sollte – mangelnde Darlegungen zur öffentlichen Zugänglichkeit des Versammlungsortes (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 09.12.2020, AZ 1 BvR 2734/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201209.1bvr273420Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG

Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet offensichtlich keine Besorgnis der Befangenheit – Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Einlegung offensichtlich aussichtsloser Verfassungsbeschwerden (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 09.12.2020, AZ 1 BvR 2360/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201209.1bvr236020§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG

Online-Fachgespräch mit Mitgliedern des lettischen Verfassungsgerichts (Pressemeldung des BVerfG)

Am 8. Dezember 2020 fand ein Online-Fachgespräch von Mitgliedern des lettischen Verfassungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts statt. Nach einleitenden Worten des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M., und der Präsidentin des lettischen Verfassungsgerichts Prof. Dr. Sanita Osipova tauschten sich die Beteiligten über die aktuellen Arbeitsschwerpunkte aus. In den Fachgesprächen ging es unter anderem um den Schutz der Menschenwürde und den Dialog mit dem EuGH.

Stattgebender Kammerbeschluss: Abweisung strafvollzugsrechtlicher Rechtsbehelfe ohne hinreichende Sachaufklärung verletzt Anspruch des betroffenen Strafgefangenen auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) – Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Nutzung von Sichtfenstern zur Einsichtnahme in Hafträume einer JVA durch das Gefängnispersonal (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 09.12.2020, AZ 2 BvR 2194/19, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201209.2bvr219419Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 109 StVollzG

Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren (§ 172 Abs 2 StPO) mangels Darlegungen (§ 172 Abs 3 S 1 StPO) zur Wahrung der Zwei-Wochen-Frist des § 172 Abs 1 S 1 StPO (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 08.12.2020, AZ 2 BvR 932/19, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201208.2bvr093219§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 4 BVerfGG, § 172 Abs 1 StPO