VerfassungsR

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl der Begründung der Verwerfung eines Wiedereinsetzungsgesuchs durch das Fachgericht – jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Vorliegens einer besonders gewichtigen Grundrechtsverletzung (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG) (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 12.08.2021, AZ 2 BvR 2227/19, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210812.2bvr222719§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG

Erfolgloser Eilantrag zum Vorschlagsrecht für die Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der die Frage betrifft, ob Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG einem Abgeordneten das Recht verleiht, jedenfalls ab dem zweiten Wahlgang einen eigenen Kandidaten für das Amt eines Stellvertreters des Bundestagspräsidenten vorzuschlagen und über diesen Vorschlag abstimmen zu lassen.

Erfolgloser Eilantrag zu Vorkehrungen beim Wahlverfahren einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag verworfen, mit dem diese begehrte, den Deutschen Bundestag zu verpflichten, vorläufig verfahrensmäßige Vorkehrungen für das Wahlverfahren zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter des Bundestagspräsidenten zu treffen.

Stattgebender Kammerbeschluss: Verfehlte fachgerichtliche Auslegung einer Prozesserklärung als Rechtsmittelverzicht verletzt Anspruch des Rechtsuchenden auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) – hier: Grundrechtverletzung durch unzureichende Bestimmung des Rechtsschutzziels einer Beschwerde gem § 62 FamFG bzgl einer Unterbringung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 08.08.2021, AZ 2 BvR 2000/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210808.2bvr200020Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 62 FamFG, § 167 Abs 3 FamFG

Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – kein Rechtsschutzbedürfnis bei Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde und Mangel an besonderen Gründen für eine Überschreitung des Mindestwertes (Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 08.08.2021, AZ 2 BvR 44/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210808.2bvr004421§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer arbeitsrechtlichen Sache erfolglos – unzureichende Substantiierung – zudem Parallelsache zum Nichtannahmebeschluss vom 11.08.2020, 1 BvR 2654/17 bzgl der rückwirkenden Anwendung des Sozialkassenverfahrensicherungsgesetzes (SokaSiG) (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 06.08.2021, AZ 1 BvR 2718/19, 1 BvR 2719/19, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210806.1bvr271819Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, SokaSiG

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat. Die Bestimmungen des Artikel 1 des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags – mit der darin vorgesehenen Anpassung des Rundfunkbeitrags –gelten vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen einzelne Vorschriften des Kulturgutschutzgesetzes (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats mehrere Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen einzelne Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz – KGSG) richteten. Die Verfassungsbeschwerden sind unzulässig, weil sie insbesondere nicht die Subsidiaritätsanforderungen erfüllen.

Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zu Zwangsbehandlungen bei Patientenverfügung im Maßregelvollzug (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben, die sich gegen gerichtliche Entscheidungen richteten, mit denen die Einwilligung in eine medizinische Zwangsbehandlung des Beschwerdeführers in der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie im anschließenden Maßregelvollzug erteilt wurde.

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde von Strom- bzw Gasnetzbetreibern bzgl Festlegung der Eigenkapitalzinssätze durch die Bundesnetzagentur erfolglos – keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG bzw unzureichende Substantiierung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 29.07.2021, AZ 1 BvR 1588/20, 1 BvR 1776/20, 1 BvR 1778/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210729.1bvr158820Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG

Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung – jedoch Anhaltspunkte dafür, dass die angegriffene Entscheidung den erhöhten Begründungsanforderungen für Haftfortdauerentscheidungen nicht gerecht wird (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 29.07.2021, AZ 2 BvR 1195/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210729.2bvr119521Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG