Erfolgreicher Eilantrag in einer äußerungsrechtlichen Eilsache: Verletzung des Anspruchs auf prozessuale Waffengleichheit durch Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung des Unterlassungsverpflichteten – hier: unterbliebene Anhörung der Gegenseite zu richterlichem Hinweis (§ 139 ZPO) zur Nachbesserung des Antrags sowie zu den Erfolgsaussichten (Einstweilige Anordnung des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)
Einstweilige Anordnung vom 22.12.2020, AZ 1 BvR 2740/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201222.1bvr274020Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 935 ZPO






