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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Besorgnis der Befangenheit in einem Asylverfahren (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde gegen eine fachgerichtliche Entscheidung stattgegeben, durch die ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit gegen den zuständigen Einzelrichter in einem Asylverfahren für unbegründet erklärt worden war.

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Erneute Invollzugsetzung eines Haftbefehls bzw erneuter Haftbefehl ohne hinreichende Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 116 Abs 4 Nr 3 StPO verletzt Betroffenen in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 GG – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 2. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 08.07.2021, AZ 2 BvR 575/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210708.2bvr057521Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 116 Abs 4 Nr 3 StPO

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels schlüssiger Darlegungen zu allen Zugangszeitpunkten der angegriffenen Entscheidung und damit zur Wahrung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 07.07.2021, AZ 2 BvR 2200/18, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210707.2bvr220018§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 79 Abs 3 S 1 OWiG, § 356a S 2 StPO

Einstellung eines Organstreitverfahrens betreffend die „Maskenpflicht“ in den Gebäuden des Deutschen Bundestages (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts ein Organstreitverfahren eingestellt, in dem sich neunzehn der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) angehörende Mitglieder des Deutschen Bundestages gegen eine von dem Präsidenten des Deutschen Bundestages erlassene Allgemeinverfügung vom 5. Oktober 2020 gewandt haben, die insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung („Maskenpflicht“) in den Gebäuden des Deutschen Bundestages vorsieht. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, dass die Allgemeinverfügung ihre Rechte als Abgeordnete aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2, Artikel 46 Grundgesetz verletzt.

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Freistaates Sachsen mit Blick auf rechtsradikale Aktivitäten des Betroffenen (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 06.07.2021, AZ 2 BvR 950/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210706.2bvr095021Art 12 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 8 Abs 3 S 2 Nr 3 JAG SN, § 8 Abs 4 Nr 1 Buchst b JAG SN

Bundesverfassungsgericht nimmt am „Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte, des EuGH und des EGMR in Wien teil (Pressemeldung des BVerfG)

Am 4. und 5. Juli 2021 reiste eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König zum „Sechser-Treffen“ der deutschsprachigen Verfassungsgerichte aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach Wien. Dort empfing sie der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter. Weitere Gäste waren unter anderem die Präsidentin des Schweizerischen Bundesgerichts Dr. iur. Martha Niquille, der Präsident des Staatsgerichtshofs Liechtenstein Dr. Hilmar Hoch, LL.M., der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union Prof. Koen
Lenaerts sowie der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Carlo Ranzoni. Im Rahmen der Fachgespräche tauschten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Gerichte über das Nebeneinander verschiedener Grundrechtskataloge in der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte und der europäischen Gerichtshöfe aus. Ein weiteres Thema waren die Entscheidungen zu Maßnahmen der Pandemiebekämpfung im Lichte von Rechtsstaat und Demokratie.

Stattgebender Kammerbeschluss: Ausführungen eines Richters des VG Gießen zu NPD-Wahlplakat „Migration tötet“ begründen Besorgnis der Befangenheit jenes Richters bzgl Asylklage eines afghanischen Asylsuchenden – Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG durch offensichtlich unhaltbare Behandlung eines darauf gestützten Ablehnungsgesuchs (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 01.07.2021, AZ 2 BvR 890/20, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210701.2bvr089020Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 54 Abs 1 VwGO, § 42 Abs 2 ZPO

Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes nach § 123 Abs 1 VwGO – hier: Versagung von Eilrechtsschutz zur Sicherung eines Wiederaufgreifensanspruchs mit dem Ziel der Geltendmachung von Abschiebungsverboten verletzt Rechtsschutzanspruch der betroffenen Asylsuchenden – Gegenstandswertfestsetzung (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 01.07.2021, AZ 2 BvR 627/21, ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210701.2bvr062721Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 58 AufenthG 2004, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 123 VwGO

Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung (Pressemeldung des BVerfG)

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan
Harbarth, LL.M. (Yale) und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König reiste am 30. Juni 2021 zu einem Treffen mit den Mitgliedern der Bundesregierung nach Berlin. Auf Einladung der Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel fand ein gemeinsames Abendessen im Bundeskanzleramt statt. Der Besuch setzt eine seit vielen Jahren bestehende Tradition fort.