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Nichtannahmebeschluss: Zum Erfordernis eines richterlichen Bereitschaftsdienstes bzgl der Anordnung bzw Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen (hier: 5-Punkt-Fixierung) im Rahmen einer Unterbringung – hier: Unzulässigkeit zweier Verfassungsbeschwerden mangels hinreichender Substantiierung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 08.02.2022, AZ 2 BvR 356/21, 2 BvR 378/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220208.2bvr035621Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, PsychKG BY

Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Sachaufklärung im familiengerichtlichen Verfahren über die Aufrechterhaltung eines Sorgerechtsentzugs mit Fremdunterbringung – lediglich telefonische Anhörung des betroffenen Jugendlichen begründet bei anderweitiger, hinreichend sicherer Entscheidungsgrundlage des Fachgerichts keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 07.02.2022, AZ 1 BvR 1655/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220207.1bvr165521Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB

Nichtannahmebeschluss: §§ 33, 33a StPO gebieten auch vor belastender Auslagenentscheidung eine Anhörung des Betroffenen – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung sowie wegen unzureichender Substantiierung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 03.02.2022, AZ 2 BvR 1910/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220203.2bvr191021Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 33 StPO

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social Media Plattform (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts Entscheidungen von Fachgerichten aufgehoben, mit denen der Beschwerdeführerin die notwendige gerichtliche Anordnung zur Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social Media Plattform versagt wurden.

Erfolglose Verfassungsbeschwerden zur gesetzlichen Normierung eines Reduktionspfades für Treibhausgase durch Landesgesetzgeber (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts elf Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich zum Teil gegen bereits bestehende Landesklimaschutzgesetze und zum Teil gegen das Unterlassen einiger Landesgesetzgeber richteten, einen Reduktionspfad für Treibhausgase gesetzlich zu normieren.

Erfolgloser Eilantrag bzgl der Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg über die Untersagung der sogenannten „Montagsspaziergänge“ im Wege der Allgemeinverfügung – Zulässigkeit eines solchen präventiven Versammlungsverbot im Hauptsacheverfahren zu klären – eA-Ablehnung aufgrund einer Folgenabwägung (Ablehnung einstweilige Anordnung des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Ablehnung einstweilige Anordnung vom 31.01.2022, AZ 1 BvR 208/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220131.1bvr020822Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 15 Abs 1 VersammlG

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem sich die Beschwerdeführerinnen als praktizierende Tierheilpraktikerinnen gegen § 50 Abs. 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wenden, der heute in Kraft tritt.

Kranzniederlegung am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Pressemeldung des BVerfG)

In Berlin wurde am 27. Januar 2022 der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), hat an einer Kranzniederlegung im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas und der sich anschließenden alljährlichen Gedenkstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages teilgenommen.

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Verbots unmenschlicher bzw erniedrigender Strafe oder Behandlung (Art 4 EUGrdRCh) durch Gestattung der Auslieferung ohne hinreichende Prüfung der Haftbedingungen im Zielstaat (Stattgebender Kammerbeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Stattgebender Kammerbeschluss vom 27.01.2022, AZ 2 BvR 1214/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220127.2bvr121421§ 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 4 EUGrdRCh, § 73 Abs 1 IRG, § 79 Abs 2 S 3 IRG, § 83b IRG