Unzulässige Verfassungsbeschwerde zu einem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts (Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven) (Pressemeldung des BVerfG)
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. In dem zugrundeliegenden Verfahren wandten sich die Beschwerdeführenden gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts zur Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven.






