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Unzulässige Verfassungsbeschwerde zu einem Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts (Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven) (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. In dem zugrundeliegenden Verfahren wandten sich die Beschwerdeführenden gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts zur Eisenbahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven.

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen einen im eA-Verfahren erfolgten Umgangsausschluss – mangelnde Darlegung der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei unzureichenden Angaben zum weiteren Verfahrensverlauf nach Erlass der eA ohne mündliche Verhandlung gem § 51 Abs 2 S 2 FamFG (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 24.02.2022, AZ 1 BvR 309/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220224.1bvr030922Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 49 FamFG, § 51 Abs 2 S 2 FamFG

Verfassungsbeschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen, die die Aufhebung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen in der Schule abgelehnt haben, erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde einer Mutter nicht zur Entscheidung angenommen, mit der diese sich gegen familiengerichtliche Entscheidungen gewandt hatte, welche die Aufhebung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen in der Grundschule des Sohnes der Beschwerdeführerin abgelehnt haben.

Kammerbeschluss: Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde – mangelndes Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung (Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 24.02.2022, AZ 2 BvR 1030/21, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220224.2bvr103021§ 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG