Pressemitteilung

150 Jahre DAV – Start der Podcast-Reihe „zuRecht­gehört“ (PM 03/21 des DAV)

Pressemitteilung Rechtspolitik Berlin (DAV). Zum 150-jährigen Jubiläum des Deutschen Anwaltvereins (DAV) stellt sich der Verband seiner vielfältigen Geschichte. Die DAV-Podcast-Reihe „zuRechtgehört“ blickt zurück auf zahlreiche und nicht immer rühmliche Momente der Anwaltsgeschichte. Die erste Folge „Der lange Weg nach Osten“ ist seit heute online. Zwei Folgen werden im Juni live beim Deutschen Anwaltstag aufgezeichnet. 150 150 Jahre DAV – Start der Podcast-Reihe „zuRecht­gehört“ (PM 03/21 des DAV)

Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen verfassungswidrig (Pressemeldung des BVerfG)

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichten Beschlüssen wiederholt zwei Verfassungsbeschwerden betreffend eine menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen teilweise stattgegeben. In dem einen Fall wurde der Beschwerdeführer durch die erstinstanzliche Abweisung einer Amtshaftungsklage mit anschließender Anhörungsrüge in seinem Recht auf rechtliches Gehör und in der Gewährleistung des allgemeinen Willkürverbots verletzt, weil aus der Entscheidung des Fachgerichts und ihren Begleitumständen nicht deutlich wurde, ob sich der Richter selbst hinreichend mit dem Vorbringen und den aufgeworfenen Rechtsfragen befasst hat. In dem anderen Fall wurde der Beschwerdeführer durch die Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags für eine Amtshaftungsklage in seinem Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit verletzt, indem eine für die Beurteilung des Begehrens des Beschwerdeführers maßgebliche Rechtsfrage in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert wurde. In beiden Fällen wurde die Sache an das Landgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Vorschriften zur elektronischen Patientenakte und der Werbung für Versorgungsinnovationen (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch (SGB V) richtete. Gegenstand waren Regelungen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte, die den gesetzlichen Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten gezielte Informationen über und Angebote zu Versorgungsinnovationen ermöglichen (§ 68b Abs. 2 und Abs. 3 SGB V) und die es unter bestimmten Voraussetzungen erlauben, ohne Pseudonymisierung Datenverarbeitungen zur Qualitätssicherung durchzuführen (§ 299 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 SGB V). Gleichzeitig hat die Kammer in einem weiteren Verfahren einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem das Inkrafttreten von § 68b Abs. 3, § 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 19 SGB V verhindert werden sollte.

Verhandlungstermin am 26. Februar 2021, 9.45 Uhr in Sachen V ZR 33/19 (Ersatz „fiktiver“ Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?) (Pressemeldung des BGH)

Der V. Zivilsenat setzt die mündliche Verhandlung in dieser Sache fort, nachdem der VII. Zivilsenat die an ihn gerichtete Anfrage (Beschluss vom 13. März 2020, V ZR 33/19, veröffentlicht auf der Homepage unter „Entscheidungen“) beantwortet hat (Beschluss vom 8. Oktober 2020 – VII ARZ 1/20, ebenfalls veröffentlicht auf der Homepage unter „Entscheidungen“). Siehe hierzu auch Pressemitteilungen Nr. 155/19 und Nr. 30/20.

Anspruch des DITIB Landesverbandes Hessen auf erneute Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens gegen die Aussetzung des islamischen Religionsunterrichts (Pressemeldung des BVerfG)

Auf die Verfassungsbeschwerde des DITIB Landesverbandes Hessen e. V. hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit einem heute veröffentlichten Beschluss Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in einem gegen die Aussetzung des bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts an Schulen des Landes Hessen gerichteten Verfahren des vorläufigen  Rechtsschutzes wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Bundesregierung beschließt Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz beschlossen. Damit setzt sie eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. Nach dem Entwurf soll in Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz folgende Formulierung aufgenommen werden (neuer Text fett gekennzeichnet): „Pflege und Bundesregierung beschließt Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (Pressemeldung des BMJV)

Bundesregierung beschließt Fortentwicklung des Strafverfahrens und Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Regierungsentwurf zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Mit dem Entwurf soll das Strafverfahren weiter an die sich wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen angepasst sowie der Anwendungsbereich des Gewaltschutzgesetzes erweitert werden. Christine Lambrecht erklärt: „Wir müssen Bundesregierung beschließt Fortentwicklung des Strafverfahrens und Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes (Pressemeldung des BMJV)

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts von Bundeskabinett beschlossen (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für ein modernisiertes Personengesellschaftsrecht beschlossen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:„Ich freue mich, dass das Kabinett heute eine der größten Reformen im deutschen Gesellschaftsrecht seit 1949 beschlossen hat. Der Gesetzentwurf für ein modernisiertes Personengesellschaftsrecht folgt zwei Grundsätzen: So viel Rechtssicherheit Modernisierung des Personengesellschaftsrechts von Bundeskabinett beschlossen (Pressemeldung des BMJV)

Bundesregierung beschließt besseren Schutz für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften beschlossen (Gerichtsvollzieherschutzgesetz – GvSchuG). Mit dem Gesetz soll der Schutz von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vor Gewalt verbessert werden. Ihnen soll ermöglicht werden, Bundesregierung beschließt besseren Schutz für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (Pressemeldung des BMJV)

Verbraucherrechte leichter durchsetzen – Bundesregierung beschließt bessere Rahmenbedingungen für „Legal Tech“-Angebote (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt beschlossen. Christine Lambrecht erklärt dazu:„Verbraucherinnen und Verbraucher sollen von neuen Möglichkeiten für die Durchsetzung ihrer Rechte profitieren. Es gibt inzwischen zahlreiche innovative und leicht zugängliche Rechtsdienstleistungsangebote von Inkassounternehmen, zum Beispiel Verbraucherrechte leichter durchsetzen – Bundesregierung beschließt bessere Rahmenbedingungen für „Legal Tech“-Angebote (Pressemeldung des BMJV)

Weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zur Auszahlung finanzieller Hilfen (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD beschlossen, die eine Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) vorsieht. Christine Lambrecht erklärt: „Die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten über den 31. Januar hinaus ist ein wichtiger Baustein, um die Weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zur Auszahlung finanzieller Hilfen (Pressemeldung des BMJV)