Pressemitteilung

Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung der AGB der Bank fingieren (Pressemeldung des BGH)

Urteil vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20Auch Nr. 12 (5) der AGB der Beklagten hält einer Inhaltskontrolle nicht stand. Die Klausel betrifft Entgelte für Hauptleistungen. Damit benachteiligt die Klausel auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass keine einseitige Anpassungsbefugnis der Beklagten besteht, sondern Änderungen des Vertragsverhältnisses nur im Wege eines – gegebenenfalls fingierten – Konsenses zustande kommen sollen, die Kunden der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB). Mittels Zustimmungsfiktion kann die vom Kunden geschuldete Hauptleistung geändert werden, ohne dass dafür Einschränkungen vorgesehen sind. Die Beklagte erhält damit eine Handhabe, das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zu ihren Gunsten zu verschieben und damit die Position ihres Vertragspartners zu entwerten. Für solche weitreichenden, die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen der Parteien betreffenden Änderungen ist, wie oben ausgeführt, ein den Erfordernissen der § 305 Abs. 2, § 311 Abs. 1, §§ 145 ff. BGB genügender Änderungsvertrag notwendig. Eine Zustimmungsfiktion im Falle einer fehlenden fristgerechten Ablehnung reicht hierfür unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Verwendungsgegners nicht aus.

Hauptverhandlung am 6. Mai 2021 in Sachen 3 StR 518/19, 10.15 Uhr, Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe, Saal E 004, in einer Strafsache wegen der Ausfuhr von Waffen in die USA zum Re-Export nach Kolumbien (Pressemeldung des BGH)

Das Landgericht Kiel hat drei Angeklagte wegen Ausfuhr von Gütern ohne Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz in mehreren Fällen zu Freiheitsstrafen verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Gegen die Einziehungsbeteiligten, drei Gesellschaften aus der SIG SAUER Unternehmensgruppe, hat es die Einziehung von mehreren Millionen Euro angeordnet.

6. Deutsch-Chinesische Regierungskonsultationen – bilaterale Gespräche der Justizminister (Pressemeldung des BMJV)

Anlässlich der 6. Deutsch-Chinesischen Regierungskonsultationen hat sich die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht heute mit ihrem chinesischen Amtskollegen, Minister TANG Yijun, zu verschiedenen Themen ausgetauscht. Das Gespräch wurde im Rahmen einer Videokonferenz geführt. Christine Lambrecht erklärt dazu: „Den Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog gibt es bereits seit über 20 Jahren. Dieser Dialog gibt uns die 6. Deutsch-Chinesische Regierungskonsultationen – bilaterale Gespräche der Justizminister (Pressemeldung des BMJV)

Sachverständigenrat für Verbraucherfragen legt Gutachten zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher vor (Pressemeldung des BMJV)

Heute hat der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) sein Gutachten zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher 2021 an Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht übergeben. Der SVRV beurteilt die Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland auch in der Corona-Pandemie als grundsätzlich gut. Damit dies in Zukunft so bleibt, empfiehlt er eine Vielzahl von Maßnahmen. Bundesministerin der Justiz und Sachverständigenrat für Verbraucherfragen legt Gutachten zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher vor (Pressemeldung des BMJV)

Verhandlungstermin am Montag, den 25. Oktober 2021, 11.00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18 (Verfahren zum Buch „VERMÄCHTNIS – DIE KOHL-PROTOKOLLE“) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Verfahren um das Buch „VERMÄCHTNIS – DIE KOHL-PROTOKOLLE“ den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 25. Oktober 2021, 11.00 Uhr, bestimmt.

Verhandlungstermin in Sachen III ZR 179/20 und III ZR 192/20 am 22. Juli 2021, 12.00 Uhr, Sitzungssaal E 101 (Ansprüche gegen den Betreiber eines sozialen Netzwerks, der unter dem Vorwurf der „Hassrede“ Beiträge gelöscht und Konten gesperrt hat) (Pressemeldung des BGH)

Der für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat wird darüber zu entscheiden haben, ob die Nutzer eines sozialen Netzwerks Ansprüche gegen dessen Betreiber haben, weil dieser unter dem Vorwurf von „Hassrede“ ihre Beiträge gelöscht und vorübergehend ihre Konten gesperrt hat.

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung eines Briefes (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten stattgegeben, die sich gegen die Anhaltung eines Briefs richtet. Die angegriffenen Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, indem sie dem daraus folgenden Vertraulichkeitsschutz nicht hinreichend Rechnung tragen. Überdies liegt ein Verstoß gegen sein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz vor, weil sich die Fachgerichte nicht hinreichend mit den Ausführungen des Beschwerdeführers auseinandergesetzt haben. Zudem verletzt der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts das Grundrecht der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers, weil das Gericht ohne Weiteres davon ausgegangen ist, dass Schmähkritik nicht dem Grundrechtsschutz der Meinungsfreiheit unterfällt. Die Entscheidungen der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg beim Amtsgericht Nördlingen und des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind daher aufzuheben. Die Sache ist an das Landgericht Augsburg zurückzuverweisen.

Aufhebung der Verhandlungstermine | in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens am 4. und 5. Mai 2021 (Pressemeldung des BVerfG)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, in Sachen „Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung“ und Ablauf des zugrundeliegenden Gesetzgebungsverfahrens, Aktenzeichen 2 BvE 5/18 und 2 BvF 2/18, die für den 4. und 5. Mai 2021 terminierte

Digital Future Challenge 2021 (Pressemeldung des BMJV)

Studierenden-Wettbewerb soll Impulse zu digitaler Unternehmensverantwortung für Wirtschaft und Politik liefern Fokusthema: CorporateDigitalResponsibility (CDR) – Unternehmensverantwortung in der digitalen Transformation Neue Edition des Hochschulwettbewerbs setzt neue Themenschwerpunkte: Digital Literacy und Digital Sustainability Gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ( BMJV) und in Kooperation mit der CDR-Initiative des BMJV Mit der Leitfrage nach der Digital Future Challenge 2021 (Pressemeldung des BMJV)