Pressemitteilung

Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern sollen unter Strafe gestellt werden (Pressemeldung des BMJV)

Bundesregierung beschließt Regelungsvorschlag für die Koalitionsfraktionen Die Bundesregierung hat heute einen Regelungsvorschlag für die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag beschlossen. Damit sollen die Verbreitung und der Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern unter Strafe gestellt werden. Dies ist ein weiterer Schritt zum Schutz von Kindern, nachdem die Bundesregierung durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern sollen unter Strafe gestellt werden (Pressemeldung des BMJV)

Neue Strafvorschrift soll vor verhetzenden Beleidigungen schützen (Pressemeldung des BMJV)

Bundesregierung bringt weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus auf den Weg. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt weitere Maßnahmen des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus um. Heute beschloss das Bundeskabinett den Regelungsvorschlag für einen Straftatbestand der verhetzenden Beleidigung. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:„Mit dem Abschlussbericht heute ist der Auftrag des Neue Strafvorschrift soll vor verhetzenden Beleidigungen schützen (Pressemeldung des BMJV)

Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in einem Einmalbetrag geleisteten Erbbauzinsen teilweise nichtig (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die rückwirkende Änderung des Abflussprinzips durch § 11 Absatz 2 Satz 3 Halbsatz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 30 Einkommensteuergesetz in der Fassung des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (EStG i. d. F. des EURLUmsG) teilweise gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verstößt. Infolge dieser Änderung sind Ausgaben, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet werden, nicht mehr vollständig im Zahlungsjahr als Werbungskosten abzuziehen, sondern dürfen nur noch ratierlich für den Zeitraum steuermindernd beansprucht werden, für den sie geleistet werden. Obwohl das Gesetz mit dieser Neuregelung erst am 15. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, sollte die veränderte Rechtslage bereits für alle Vorauszahlungen von Erbbauzinsen gelten, die nach dem 31. Dezember 2003 erfolgt waren. In der damit angeordneten Rückwirkung liegt nach dem Beschluss ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes, wenn die Zahlungsvereinbarung in der Zeit vom 1. Januar bis 27. Oktober 2004 (Tag der Einbringung der Neuregelung in den Deutschen Bundestag) verbindlich geschlossen und die Vorauszahlung vereinbarungsgemäß bis zum Ende des Jahres 2004 erbracht worden ist. Das Gleiche gilt, wenn die Zahlungsvereinbarung vor dem Beginn des Jahres 2004 verbindlich geschlossen, die Vorauszahlung vereinbarungsgemäß aber erst im Jahr 2004, spätestens am 15.  Dezember 2004 (Tag der Verkündung der Neuregelung) geleistet worden ist.

Bundesverfassungsgericht unterstützt Preisvergabe der Bundeszentrale für politische Bildung für Projekte zur Stärkung der Demokratie (Pressemeldung des BVerfG)

Anlässlich des 70. Geburtstags des Bundesverfassungsgerichts vergibt die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb in Kooperation mit dem Bundesverfassungsgericht den WIR IST PLURAL | Preis zur Stärkung der Demokratie. Unter der Leitfrage „Wie engagiert Ihr Euch für die demokratischen Werte des Grundgesetzes?“ werden insgesamt 15 Projekte mit Preisgeldern und Gewinn-Paketen ausgezeichnet. Eine Bewerbung ist vom 10. Mai bis zum 20. Juni 2021 über die Website
https://www.wiristplural.de/ möglich.

Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen erreicht werden sollte, dass die in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug gesetzt wird. Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine solche Entscheidung kann das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren nicht treffen. Diese Prüfung bleibt den Hauptsacheverfahren vorbehalten. In dem Verfahren 1 BvR 805/21 ist die Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers, der vorgetragen hat, nach überstandener COVID-19 Erkrankung immunisiert zu sein, abgetrennt worden. Seine Beschwerde wird in einem eigenen Verfahren geführt.

Journalismus und Covid-19 – In Krisenzeiten ist Pressefreiheit unverzichtbar (Pressemeldung des BMJV)

Gemeinsame Erklärung der deutschen Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz und der Generalsekretärin des Europarats Den Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai nahmen die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, die gleichzeitig den deutschen Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats vertritt, und die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, zum Anlass, ihre Besorgnis Journalismus und Covid-19 – In Krisenzeiten ist Pressefreiheit unverzichtbar (Pressemeldung des BMJV)

Hotline für Betroffene von terroristischen Taten (Pressemeldung des BMJV)

Der Opferbeauftrage der Bundesregierung, Edgar Franke, bietet gemeinsam mit fünf Ländern ein Beratungstelefon an, das nach einem Anschlag rund um die Uhr erreichbar ist: 0800 / 000 9546 Ab dem 1. Mai 2021 gibt es ein gemeinsames Beratungstelefon, das nach einem Terroranschlag rund um die Uhr unter 0800/0009546 erreichbar ist. Der Opferbeauftragte der Bundesregierung und Hotline für Betroffene von terroristischen Taten (Pressemeldung des BMJV)

Amtsübergabe an neue Präsidentin des Bundespatentgerichts (Pressemeldung des BMJV)

Heute haben Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof Dr. Regina Hock in das Amt der Präsidentin des Bundespatentgerichts eingeführt. Gleichzeitig wurde ihre Vorgängerin Beate Schmidt nach zehn Jahren Amtszeit in den Ruhestand verabschiedet. Die Veranstaltung zum Amtswechsel wurde virtuell durchgeführt. Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht erklärt:„Ich bedanke mich herzlich bei Beate Amtsübergabe an neue Präsidentin des Bundespatentgerichts (Pressemeldung des BMJV)

Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.

Englische und französische Pressemitteilungen zum Beschluss vom 24. März 2021 zum Klimaschutzgesetz /// English and French press releases relating to the Order of 24 March 2021 regarding the Federal Climate Change Act/// Communiqués de presse en anglais et en français concernant l’arrêt du 24 mars 2021 sur la loi relative à la lutte contre le changement climatique /// (Pressemeldung des BVerfG)

Die Pressemitteilung zum Beschluss vom 24. März 2021 zum Klimaschutzgesetz ist auch in
englischer und in
französischer Übersetzung verfügbar.
Eine englische und französische Übersetzung des Beschlusses folgen zu gegebener Zeit.

Mitglieder der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2021 (Pressemeldung der BRAK)

Zum Stichtag 01.01.2021 verzeichneten die 28 regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 167.092 Mitglieder. Im Vergleich zum Vorjahr (167.234) bedeutet dies erstmalig einen – wenn auch äußerst geringen – Rückgang der Mitgliederzahlen um 0,1 %. Insgesamt waren 165.680 Rechtsanwälte (Vorjahr: 165.901) zugelassen, davon 59.466 Rechtsanwältinnen (Vorjahr: 59.002). Dies bedeutet insgesamt einen Rückgang von 0,13 % bei den Zulassungen. Mitglieder der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2021 (Pressemeldung der BRAK)

Verhandlungstermin am 1. Juli 2021 um 11.00 Uhr in Sachen I ZB 54/20 (Verbandsrechtliche Haftung der Fußballvereine für das Verhalten ihrer Anhänger) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Schiedssprüche zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob ein auf Grundlage der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes ergangener Schiedsspruch des „Ständigen Schiedsgerichts für die dritte Liga beim Deutschen Fußballbund“ (Ständiges Schiedsgericht) gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) verstößt. Mit dem Schiedsspruch wurde ein Ligateilnehmer für das Verhalten seiner Anhänger im Fanblock bei Heim- sowie bei Auswärtsspielen mit einer Geldstrafe belegt.

Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder Absenkung der Quoren bei der Bundestagswahl unzulässig  |  | Überprüfungspflicht des Gesetzgebers (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht – Zweiter Senat – Anträge der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands und der Bayernpartei e. V. gegen den Deutschen Bundestag auf Feststellung, dass dieser die Rechte der Antragstellerinnen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat, indem er es unterließ, die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes zur Vorlage von Unterstützungsunterschriften wegen der durch die COVID-19-Pandemie geänderten tatsächlichen Umstände auszusetzen oder durch Absenkung der Quoren anzupassen, mangels ausreichender Begründung verworfen. Die Antragstellerinnen haben jeweils die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit durch das Unterlassen einer Aussetzung der Anwendbarkeit von §§ 20 Abs. 2 Satz 2, 27 Abs. 1 Satz 2 BWahlG oder einer Absenkung der Zahl der nach diesen Vorschriften für die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags oder einer Landesliste beizubringenden Unterstützungsunterschriften bei der Bundestagswahl 2021 durch den Antragsgegner nicht hinreichend substantiiert dargelegt. In seiner Begründung hat der Senat darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber unter den tatsächlichen Bedingungen der Covid-19-Pandemie zur Überprüfung der geltenden Unterschriftenquoren verpflichtet ist.