Nichtannahmebeschluss: „FCK BFE“ als strafbare Beleidigung der Mitglieder einer konkreten polizeilichen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit – Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung stellt bei hinreichender Konkretisierung der betroffenen Personengruppe keine Verletzung der Meinungsfreiheit des Verurteilten dar (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)
Nichtannahmebeschluss vom 08.12.2020, AZ 1 BvR 842/19, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201208.1bvr084219Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 185 StGB, § 193 StGB



