Verurteilung wegen Brandanschlages auf Einsatzkräfte in Düsseldorf rechtskräftig (Pressemeldung des BGH)
Beschluss vom 15. Oktober 2024 – 3 StR 186/24
Beschluss vom 15. Oktober 2024 – 3 StR 186/24
Urteil vom 14. November 2024 – 3 StR 189/24
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob und ggf. bis zu welcher Wertgrenze die Werbung mit geldwerten Gutschriften im Rahmen eines Bonussystems beim Kauf von Medizinprodukten mit dem Heilmittelwerbegesetz vereinbar ist.
Der für das Amts- und Staathaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird am 5. Dezember 2024 über Amtshaftungsansprüche verhandeln, die im Zusammenhang mit einer öffentlichen Warnung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vor dem Verzehr von Schinken- und Wurstprodukten eines bestimmten Lebensmittelunternehmens geltend gemacht werden.
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat wird im Rahmen von vier Klagen über die Wirksamkeit von Klauseln zu entscheiden haben, mit denen verschiedene Banken und eine Sparkasse von Verbrauchern Entgelte für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten erhoben haben.
Beschluss vom 23. Oktober 2024 – 4 StR 149/24
Für den Verkündungstermin am 20. November 2024, 15.00 Uhr, Saal E 004, Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe, wird ein größeres Interesse der Öffentlichkeit erwartet. Auf der Grundlage des Beschlusses des 2. Strafsenats vom 17. Juli 2024 und der sitzungspolizeilichen Anordnung der Vorsitzenden des 2. Strafsenats vom 31. Oktober 2024 gelten folgende Regelungen für den Zutritt zum Verkündungstermin.
Beschluss vom 31. Oktober 2024 – VI ZR 10/24
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 28. Januar 2025 erneut über eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB, nachdem er am 23. April 2024 in dem Verfahren KVB 56/22 die Feststellung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb von Amazon durch das Bundeskartellamt bestätigt hat. Die 2021 in Kraft getretene Regelung des § 19a GWB dient der Modernisierung und Stärkung der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht und soll dem Bundeskartellamt eine effektivere Kontrolle insbesondere über große Digitalkonzerne ermöglichen, denen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Sie sieht ein zweistufiges Verfahren vor, in dem das Bundeskartellamt in einem ersten Schritt die überragende marktübergreifende Bedeutung feststellen (§ 19a Abs. 1 GWB) und in einem zweiten Schritt dem betroffenen Unternehmen bestimmte Verhaltensweisen untersagen kann (§ 19a Abs. 2 GWB).
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob Unternehmen, gegen die ein Bußgeld wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängt worden ist, ihre Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder deswegen in Regress nehmen können.
Urteil vom 26. September 2024 – I ZR 142/23
Urteil vom 23. Oktober 2024 – I ZR 67/23
Beschluss vom 30. September 2024 – 1 StR 334/24
Urteil vom 17. Oktober 2024 – 1 StR 285/24
Beschluss vom 8. Oktober 2024 – 5 StR 364/24
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 6. Februar 2025 über die Revisionen des Generalbundesanwalts und einer Angeklagten gegen ein am 31. Mai 2023 verkündetes Urteil des Oberlandesgerichts Dresden.
Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Voraussetzungen eines Verstoßes gegen den in § 656c BGB vorgesehenen Grundsatz der hälftigen Teilung der Maklercourtage zu entscheiden, wenn der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer eines Einfamilienhauses tätig wird. Zu entscheiden ist, ob der Einordnung einer Immobilie als Einfamilienhaus entgegensteht, dass das Gebäude über einen Anbau mit Büro und Garage verfügt. Weiter ist zu entscheiden, ob die Vorschrift anwendbar ist, wenn nicht der Verkäufer, sondern seine Ehefrau den Makler beauftragt hat.
Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob und gegebenenfalls mit welcher Folge ein Verstoß gegen den in § 656d BGB geregelten Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns anzunehmen ist, wenn ein Makler allein für den Verkäufer einer Immobilie tätig geworden ist und sich der Käufer gegenüber dem Makler bei entsprechender Reduzierung des Kaufpreises zur Zahlung des Maklerlohns verpflichtet.
Beschluss vom 8. Oktober 2024 – 2 StR 241/24
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob ein Apotheker, der auf einer Internet-Verkaufsplattform Arzneimittel vertreibt, gegen die für Gesundheitsdaten geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt, und ob ein solcher Verstoß von einem anderen Apotheker mit einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.