Zwölftes Europarechtliches Symposion beim Bundesarbeitsgericht unter dem Generalthema „Europäischer Gerichtsverbund – Verfassungsrecht in Deutschland und Europa“ (Pressemeldung des BAG)

Das Bundesarbeitsgericht veranstaltet gemeinsam mit dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. am 11. und 12. Juni 2026 zum zwölften Mal ein Europarechtliches Symposion. Die Veranstaltung steht unter dem Generalthema „Europäischer Gerichtsverbund – Verfassungsrecht in Deutschland und Europa“.

Die Begrüßung der Gäste durch Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner trägt den Titel „Demokratie braucht Hoffnung“.

Die Festvorträge „Die Werte der Europäischen Union und die Rolle der dritten Gewalt in Europa“ sowie „Integrierter Grundrechtsschutz im Europäischen Gerichtsverbund“ halten Herr Vizepräsident des Gerichtshofs der Europäischen Union Professor Dr. Thomas von Danwitz und Herr Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Dr. Martin Eifert, LL.M. (Berkeley).

Daran anschließend werden ausgewählte Fragen des europäischen Arbeitsrechts behandelt. Frau Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Nathalie Oberthür und Herr Fachanwalt für Arbeitsrecht Professor Dr. Stefan Lunk diskutieren über „Europäisches Arbeitsrecht im Spannungsfeld zwischen Vertiefung und Subsidiarität“. Herr Professor Dr. Adam Sagan, MJur (Oxon), Universität Bayreuth, spricht über „Tarifautonomie – zwischen Entgeltgleich-heit und Entgelttransparenz“. Frau Leiterin des Gewerkschaftlichen Centrums für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH Angelika Kapeller behandelt das Thema „Effektiver Rechtsschutz und Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“. Herr Leiter der Abteilung Internationales, Wirtschaft der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA Arne Franke hält einen Vortrag über „Artikel 153 AEUV – die ‚Superkompetenzgrundlage‘ im Arbeitsrecht?“

Es folgt eine Podiumsdiskussion zu der Arbeit der Sozialpartner auf europäischer Ebene zwischen der Leiterin der Abteilung Recht und Vielfalt beim DGB Bundesvorstand, Frau Isabel Eder, Frau Angelika Kapeller, Herrn Arne Franke und dem Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Tarifpolitik der BDA, Herrn Roland Wolf. Sie wird moderiert von Frau Corinna Budras von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung F.A.Z.

Zum Abschluss der Veranstaltung gibt Herr Dr. Samuel Miner von der Ludwig-Maximilians-Universität München LMU einen Überblick über den Stand des Forschungsvorhabens zu der Geschichte des Bundesarbeitsgerichts, bevor Herr Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e. V. und des Landesarbeitsgerichts Hamm Dr. Holger Schrade das Schluss-wort spricht.

Die schriftlich zur Verfügung gestellten Vorträge werden in der Zeitschrift „Recht der Arbeit“ und auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts veröffentlicht.

Erfurt, 11. Juni 2026

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