Verhandlungstermin am 20. Februar 2026 um 09:00 Uhr in Sachen V ZR 102/24 (Zuständigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine Balkonsanierung trotz Übertragung der Erhaltungslast auf die einzelnen Wohnungseigentümer?) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem voraussichtlich zu klären sein wird, ob eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) eine Balkonsanierung beschließen darf, auch wenn nach der Teilungserklärung die einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone verpflichtet sind.

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen in einem Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche – Unzureichende Befassung mit dem verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab bei strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen – insb unzureichende Darlegungen zu den Anforderungen an den Tatverdacht bei Geldwäsche (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 1. Senat 2. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 10.12.2025, AZ 1 BvR 2449/25, ECLI:DE:BVerfG:2025:rk20251210.1bvr244925Art 2 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 261 StGB vom 13.11.1998, § 261 StGB vom 09.03.2021