Beschluss des BVerwG 2. Wehrdienstsenat vom 22.12.2025, AZ 2 WD 9.23
Beschluss vom 22.12.2025, AZ 2 WD 9.23, ECLI:DE:BVerwG:2025:221225B2WD9.23.0
Beschluss vom 22.12.2025, AZ 2 WD 9.23, ECLI:DE:BVerwG:2025:221225B2WD9.23.0
Beschluss vom 15. Dezember 2025 – 4 StR 562/25
Straftaten im Internet sollen besser aufgeklärt werden können. Internetanbieter sollen deshalb verpflichtet werden, die an ihre Kunden vergebenen Internetprotokoll-Adressen (IP-Adressen) für drei Monate vorsorglich zu sichern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht. Der Gesetzentwurf sieht außerdem ein neues Ermittlungsinstrument vor: die Sicherungsanordnung. Mit ihr sollen Telekommunikationsanbieter anlassbezogen verpflichtet werden können, weitere Verkehrsdaten für drei Monate zu sichern. Darüber hinaus schlägt der Gesetzentwurf eine Erleichterung der Funkzellenabfrage vor.