Für eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz: BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf zur Änderung der Zuständigkeiten bei den Amts- und Landgerichten (Pressemeldung des BMJV)

Amtsgerichte sollen mehr Zuständigkeiten erhalten. Bislang sind die Gerichte für zivilrechtliche Verfahren bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro zuständig. Künftig sollen die Amtsgerichte über Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro verhandeln können. Außerdem sollen Streitigkeiten im Bereich des Nachbarrechts generell in ihre Zuständigkeit fallen, also unabhängig davon, wie hoch der Streitwert des Verfahrens ist. Andere Rechtsstreitigkeiten – beispielweise im Arzthaftungsrecht, Presserecht oder Vergaberecht – sollen dafür generell den Landgerichten zugewiesen werden, um so eine weitere Spezialisierung der Justiz zu befördern. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (
BMJV) heute veröffentlicht hat.

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