
Beschluss des BGH 5. Strafsenat vom 04.06.2025, AZ 5 StR 548/24
Beschluss vom 04.06.2025, AZ 5 StR 548/24, ECLI:DE:BGH:2025:040625B5STR548.24.0
Beschluss vom 04.06.2025, AZ 5 StR 548/24, ECLI:DE:BGH:2025:040625B5STR548.24.0
Beschluss vom 04.06.2025, AZ IV ZR 111/24, ECLI:DE:BGH:2025:040625BIVZR111.24.0
Am 4. Juni 2025 ist der frühere Präsident des Bundesgerichtshofs Karlmann Geiß kurz nach Erreichen des 90. Lebensjahres verstorben. Mit ihm verliert die Bundesrepublik Deutschland eine bedeutende, dynamische und der Unabhängigkeit der Dritten Gewalt verpflichtete Richterpersönlichkeit, die das Bild und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich geprägt hat.
Am 2. und 3. Juni 2025 fand das jährliche Treffen der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Generalbundesanwalts statt. Tagungsort war in diesem Jahr das Bundesarbeitsgericht. | Zu Beginn der Fachtagung am 2. Juni 2025 begrüßte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Frau Inken Gallner, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Im Anschluss an den fachlichen Austausch referierte der Vorsitzende des Neunten Senats, Herr Prof. Dr. Heinrich Kiel, über unionsrechtliche Einflüsse auf das Urlaubsrecht.
Urteil und Beschlüsse vom 26. März 2025 – 2 StR 566/24
Der unter anderem für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob eine Zuwendung von Todes wegen zu Gunsten des den Erblasser behandelnden Hausarztes wegen Verstoßes gegen ein berufsständisches Zuwendungsverbot unwirksam ist.