Berichtigung der Pressemitteilung Nr. 102/25 vom 3. Juni 2025 (Bundesgerichtshof entscheidet über Musterfeststellungsklage zur Rückzahlung von Kontoführungsentgelten) (Pressemeldung des BGH)

In der Pressemitteilung Nr. 102/25 vom 3. Juni 2025 heißt es versehentlich, dass Verbraucher gemäß Nr. 7 Abs. 3 Satz 1 AGB-Sparkassen Einwendungen gegen den jeweiligen „zum Monatsende erstellten“ Saldoabschluss vorbringen können. Das ist im Hinblick auf den Turnus der Erstellung der Saldoabschlüsse nicht richtig. Nach den Feststellungen des Kammergerichts werden die Saldoabschlüsse nicht monatlich, sondern quartalsweise erstellt.

Ein einfacher Zugang zum Recht: Neues Online-Verfahren für Klagen vor dem Amtsgericht soll erprobt werden (Pressemeldung des BMJV)

Wer vor dem Amtsgericht eine Geldforderung einklagen will, dem wird dafür künftig ein einfaches, nutzerfreundliches und durchgängig digital geführtes Gerichtsverfahren offenstehen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die Erprobung des neuen Online-Verfahrens soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens an ausgewählten Amtsgerichten beginnen.

Einführung von elektronischen Beurkundungen: Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung (Pressemeldung des BMJV)

Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können: also zum Beispiel mittels eines Unterschriftenpads. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Bislang ist das Beurkundungs­verfahren grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet.