Einführung von elektronischen Beurkundungen: Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung (Pressemeldung des BMJV)

Beurkundungen sollen künftig generell auch in elektronischer Form errichtet werden können: also zum Beispiel mittels eines Unterschriftenpads. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Bislang ist das Beurkundungs­verfahren grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet.

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