Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit Beschluss vom 25. Februar 2025 (VIII ZR 143/24, NJW 2025, 1268; Pressemitteilung vom 26. Februar 2025, Nr. 41/2025) insbesondere mit der Frage zu befassen, ob dem Verbraucher beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer von der Musterwiderrufsbelehrung in Teilen abweichenden Widerrufsbelehrung zusätzlich eine (hier auf der Internet-Seite des Unternehmers zugängliche) Telefonnummer des Unternehmers mitgeteilt werden muss, wenn in der Widerrufsbelehrung als Kommunikationsmittel beispielhaft dessen Postanschrift und E-Mail-Adresse genannt werden.

Grenzüberschreitende Strafverfolgung im digitalen Zeitalter: Neues Gesetz soll Zugriff auf digitale Beweismittel in der EU erleichtern (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Ermittlungsbehörden in Europa den Zugang zu digitalen Beweismitteln erleichtern soll. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des sogenannten „E-Evidence-Pakets“ der Europäischen Union – ein Regelwerk, das die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung in der EU verbessern soll. In Zukunft sollen Ermittlerinnen und Ermittler in der EU unter bestimmten Voraussetzungen direkt bei Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten Informationen anfordern können, etwa bei E-Mail-‍, Cloud- oder Messengerdiensten. So können zum Beispiel Kundendaten, IP-Adressen oder E-Mail-Inhalte schneller und effizienter gesichert und herausgegeben werden, wenn sie für die Aufklärung von Straftaten wichtig sind. Das neue Regelwerk reagiert auf die wachsende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung von Straftaten, insbesondere bei grenzüberschreitender Kriminalität. Ziel ist, die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten zu verbessern und die Strafverfolgung an technische Entwicklungen anzupassen, ohne dabei die Rechte der Betroffenen aus dem Blick zu verlieren.

Besserer Schutz vor Einschüchterungsklagen: Gesetzentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinie veröffentlicht (Pressemeldung des BMJV)

Gerichte sollen bessere Möglichkeiten erhalten, mit sogenannten Einschüchterungsklagen umzugehen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Unter Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen verstanden, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Sie richten sich zum Beispiel gegen Journalistinnen und Journalisten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Nichtregierungsorganisationen. Auf Englisch werden sie auch als SLAPP bezeichnet („Strategic Lawsuits Against Public Participation“). Der heute veröffentlichte Gesetzentwurf geht zurück auf die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU, die damit ins deutsche Recht umgesetzt werden soll.