Grenzüberschreitende Strafverfolgung im digitalen Zeitalter: Neues Gesetz soll Zugriff auf digitale Beweismittel in der EU erleichtern (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Ermittlungsbehörden in Europa den Zugang zu digitalen Beweismitteln erleichtern soll. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des sogenannten „E-Evidence-Pakets“ der Europäischen Union – ein Regelwerk, das die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung in der
EU verbessern soll. In Zukunft sollen Ermittlerinnen und Ermittler in der
EU unter bestimmten Voraussetzungen direkt bei Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten Informationen anfordern können, etwa bei E-Mail-‍, Cloud- oder Messengerdiensten. So können zum Beispiel Kundendaten, IP-Adressen oder E-Mail-Inhalte schneller und effizienter gesichert und herausgegeben werden, wenn sie für die Aufklärung von Straftaten wichtig sind. Das neue Regelwerk reagiert auf die wachsende Bedeutung digitaler Medien bei der Anbahnung und Ausführung von Straftaten, insbesondere bei grenzüberschreitender Kriminalität. Ziel ist, die Zusammenarbeit zwischen den
EU-Staaten zu verbessern und die Strafverfolgung an technische Entwicklungen anzupassen, ohne dabei die Rechte der Betroffenen aus dem Blick zu verlieren.

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