Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen unterlassenem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) nicht zur Entscheidung angenommen. Sie betrifft die Frage, ob der Bundesgerichtshof mit der Anerkennung einer urheberrechtlichen Vergütungspflicht für direkt an gewerbliche Endkunden veräußerte PCs das Recht des Beschwerdeführers auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt hat, weil die Entscheidung ohne Durchführung eines Vorabentscheidungsersuchens gemäß Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erging.

Besuch einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts beim italienischen Verfassungsgericht (Pressemeldung des BVerfG)

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale) und der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König besuchte vom 21. Juni bis 23. Juni 2022 das italienische Verfassungsgericht in Rom und wurde dort von dem Präsidenten Prof. Giuliano Amato empfangen. Es fanden Fachgespräche unter anderem zu verfassungsrechtlichen Fragestellungen innerhalb der Europäischen Union statt. Daneben trafen die Delegationsmitglieder im Rahmen eines Empfangs auch auf die Justizministerin der Republik Italien Prof. Marta Maria Cartabia.

Erfolgloser Eilantrag zur vorläufigen Einsetzung von Vorsitzenden in mehreren Bundestagsausschüssen (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (im Folgenden: Antragstellerin) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antrag war darauf gerichtet, die von der Antragstellerin benannten Kandidaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig als Vorsitzende mehrerer Ausschüsse im Deutschen Bundestag einzusetzen.