Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Sachaufklärungsrüge – prozessordnungsgemäßer Beweisantrag im Rentenverfahren – Verwertung ärztlicher Gutachten aus dem Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren im sozialgerichtlichen Verfahren (Beschluss des BSG 5. Senat)

Beschluss vom 17.05.2022, AZ B 5 R 21/22 B, ECLI:DE:BSG:2022:170522BB5R2122B0§ 103 S 1 Halbs 1 SGG, § 109 SGG, § 118 Abs 1 S 1 SGG, § 128 Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gg Zwangsräumung trotz ärztlich bescheinigter Anhaltspunkte für eine mögliche Suizidgefahr – Verfassungsrechtliche Bedenken wg fachgerichtlicher Annahme, die Gefahr würde sich nicht realisieren – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wg Begründungsmangels mit Blick auf die bereits vollzogene Räumung (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 17.05.2022, AZ 2 BvR 661/22, ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220517.2bvr066122Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 93 Abs 1 S 3 BVerfGG, § 765a ZPO, § 766 ZPO

Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrats von Bundespräsident ernannt (Pressemeldung des BMJV)

Nationaler Normenkontrollrat kann offiziell seine Arbeit beginnen Foto: Bundesregierung/Denzel Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute den neuen Mitgliedern des Nationalen Normenkontrollrats, der nun beim Bundesjustizministerium angesiedelt ist, im Schloss Bellevue die Ernennungsurkunden übergeben. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Ich freue mich, dass die neu ernannten Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrats nach der Ernennung durch den Bundespräsidenten ihre Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrats von Bundespräsident ernannt (Pressemeldung des BMJV)

Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz vereinbar (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts vier Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) in der Freien und Hansestadt Hamburg, in der Freien Hansestadt Bremen sowie in der Stadt Freiburg im Breisgau betreffen.