Bedrohung durch Terrorismus und Spionage: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung des Strafrechts (Pressemeldung des BMJV)

Die Bundesregierung schlägt Anpassungen im Strafrecht vor, um das Strafrecht besser auf aktuelle Bedrohungen durch Terrorismus und ausländische Spionage einzustellen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbrauchschutz hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Danach soll insbesondere die Vorbereitung terroristischer Anschläge umfassender strafrechtlich verfolgt werden können. Damit reagiert die Bundesregierung auf Anschläge in jüngerer Zeit. Terroristen haben für ihre Anschläge zuletzt wiederholt Alltagsgegenstände wie Autos oder Messer genutzt. Bereits die Vorbereitung von Taten solchen Gegenständen soll nun strafrechtlich verfolgt werden können. Auch soll etwa die Einreise sogenannter „ausländischer terroristischer Kämpfer“ mit dem Ziel, in Deutschland eine terroristische Straftat zu begehen, von den neuen Regelungen erfasst und unter Strafe gestellt werden, ebenso wie neuere Formen der Terrorismusfinanzierung. Mit dem Gesetz werden außerdem europäische Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung in deutsches Recht umgesetzt. Um auf die zunehmende Gefahr der Spionage durch fremde Staaten in Deutschland zu reagieren, soll der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit verschärft werden.

Verkündungstermin am 7. Oktober 2025, 11.00 Uhr, in der Sache 3 StR 534/24 (Brandanschlag auf Asylbewerberheim in Saarlouis) (Pressemeldung des BGH)

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird am 7. Oktober 2025 eine Entscheidung verkünden zu einer Revision des Generalbundesanwalts gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Juli 2024. Dieses hat den Angeklagten vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord in 20 Fällen aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Ihm ist zur Last gelegt worden, er habe am Abend des 17. September 1991 einen Freund durch Äußerungen dazu motiviert, in derselben Nacht einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis durchzuführen; durch diese Haupttat sei ein Bewohner des Hauses getötet worden.