„Bau-Booster“: Bundesregierung beschließt Gesetz für einfaches Bauen nach dem Gebäudetyp E (Pressemeldung des BMJV)

Bauen in Deutschland soll einfacher, günstiger und schneller werden. Dazu soll das Bauvertragsrecht geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung heute beschlossen. Durch die Änderung des Bauvertragsrechts soll es einfacher werden, von gesetzlich nicht zwingenden Standards abzuweichen. Insbesondere die Abweichung von reinen Komfortstandards soll einfacher werden. Fachleute schätzen, dass sich dadurch jedes Jahr über 8 Milliarden Euro Baukosten einsparen lassen.

Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes: Die förmliche Verpflichtung von Bediensteten der öffentlichen Verwaltung soll zukünftig auch per Videokommunikation möglich sein (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Verpflichtungen von Personen, die für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig werden, selbst aber keine Amtsträger sind, erleichtert werden. In geeigneten Fällen soll ein schnelleres und weniger aufwändiges digitales Verfahren unter Verzicht auf einen Präsenztermin gewählt werden können.

Verhandlungstermin am 4. Februar 2025, 9.00 Uhr, Sitzungssaal E 101 – XI ZR 61/23, XI ZR 65/23, XI ZR 161/23 und XI ZR 183/23 – (Wirksamkeit von Klauseln über Verwahrentgelte auf Sichteinlagen und auf Spareinlagen) (Pressemeldung des BGH)

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat wird im Rahmen von vier Klagen über die Wirksamkeit von Klauseln zu entscheiden haben, mit denen verschiedene Banken und eine Sparkasse von Verbrauchern Entgelte für die Verwahrung von Einlagen auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten erhoben haben.

Digitalisierung beim Grundstückskauf: Bundesministerium der Justiz veröffentlicht Gesetzentwurf (Pressemeldung des BMJV)

Grundstückskaufverträge sollen künftig komplett digital vollzogen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz heute veröffentlicht hat. Konkret geht es dabei um den Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags.

Verkündungstermin am 20. November 2024, 15.00 Uhr, Saal E 004, Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe in der Strafsache 2 StR 54/24 (Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen) Hier: Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie Hinweise für Bürgerinnen und Bürger (Pressemeldung des BGH)

Für den Verkündungstermin am 20. November 2024, 15.00 Uhr, Saal E 004, Rintheimer Querallee 11, Karlsruhe, wird ein größeres Interesse der Öffentlichkeit erwartet. Auf der Grundlage des Beschlusses des 2. Strafsenats vom 17. Juli 2024 und der sitzungspolizeilichen Anordnung der Vorsitzenden des 2. Strafsenats vom 31. Oktober 2024 gelten folgende Regelungen für den Zutritt zum Verkündungstermin.

Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung einer zur Bewährung ausgesetzten mehrmonatigen Freiheitsstrafe wegen „Schwarzfahrens“ – ua mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Rechtsmittelbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 3. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 04.11.2024, AZ 2 BvR 1100/24, ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20241104.2bvr110024Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG