Pressemitteilung

Erfolglose Verfassungsbeschwerde im sogenannten „Ku’damm-Raser-Fall“ (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen ein Strafurteil des Landgerichts Berlin vom 26. März 2019 und ein Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2020 richtete. Der Beschwerdeführer verursachte Anfang des Jahres 2016 bei einem Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm einen Autounfall, bei dem ein Mensch zu Tode kam. Das Landgericht verurteilte ihn deswegen unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, der Bundesgerichtshof verwarf seine Revision. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer nicht in seinen verfassungsmäßig garantierten Rechten. Die Fachgerichte haben mit der Annahme, der Beschwerdeführer habe mit Tötungsvorsatz gehandelt, das Bestimmtheitsgebot nicht missachtet. Ein Verstoß gegen das Schuldprinzip ist ebenfalls nicht dargetan.

Hauptverhandlung am 26. Januar 2023, 11.15 Uhr, Saal E 004, Rintheimer Querallee 11, in der Strafsache 3 StR 246/22 (wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge und weiterer Delikte im Zusammenhang mit dem Vorgehen der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ gegen die Jesiden) (Pressemeldung des BGH)

Mit Urteil vom 25. Oktober 2021 hat das Oberlandesgericht München die Angeklagte schuldig gesprochen zweier Fälle der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, davon in einem Fall in Tateinheit mit durch Unterlassen begangener Beihilfe zum Versuch des Mordes, zum Versuch eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Tötung und zum Versuch eines Kriegsverbrechens gegen Personen durch Tötung sowie mit zwei tateinheitlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, bei einem mit Todesfolge. Es hat gegen die Angeklagte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verhängt. Ferner hat es eine Adhäsionsentscheidung getroffen.

Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichten Beschlüssen zwei Verfassungsbeschwerden der Witwe und Alleinerbin des verstorbenen vormaligen Bundeskanzlers
Dr. Helmut Kohl (fortan: „Erblasser“) nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, die auf das postmortale Persönlichkeitsrecht gestützte Klagen auf Unterlassung sowie auf Zahlung einer Geldentschädigung betrafen.

Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung: Bundesregierung legt Jahresbericht für 2021 vor (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2021 beschlossen. Foto: Adobe Stock Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Bessere Gesetze und der Abbau von Bürokratie sind ein effektiver Beitrag zur Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung: Bundesregierung legt Jahresbericht für 2021 vor (Pressemeldung des BMJV)

Bürokratieabbau: Nationaler Normenkontrollrat legt Jahresbericht 2022 vor (Pressemeldung des BMJV)

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat heute seinen Jahresbericht zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung sowie zur Digitalisierung der Verwaltung an den Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann übergeben. Foto: Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats Lutz Goebel | photothek Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu: „Der Bericht des NKR ist ein Bürokratieabbau: Nationaler Normenkontrollrat legt Jahresbericht 2022 vor (Pressemeldung des BMJV)

Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den „Energie- und Klimafonds“ erfolglos (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, den 197 Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages mit einem abstrakten Normenkontrollverfahren verbunden hatten. In der Hauptsache wenden sich die Antragsteller gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes 2021 und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 vom 18. Februar 2022. Mit diesem Gesetz wurde eine im Bundeshaushalt 2021 ursprünglich als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch nicht benötigte Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro rückwirkend auf den sogenannten „Energie- und Klimafonds“ (EKF), ein unselbständiges Sondervermögen des Bundes, übertragen. Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung soll der Normenkontrollantrag gesichert werden.

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationen von multinationalen umsatzstarken Unternehmen und Konzernen (Pressemeldung des BMJV)

Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie ( EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen beschlossen. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:„Wer in einem Land Gewinne erwirtschaftet, der soll sich auch in angemessenem Umfang an der Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Veröffentlichung länderbezogener Ertragsteuerinformationen von multinationalen umsatzstarken Unternehmen und Konzernen (Pressemeldung des BMJV)

Die IRZ wird 30 Jahre alt (Pressemeldung des BMJV)

Weltweit im Einsatz für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Foto: photothek Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. ( IRZ) feiert ihr 30-jähriges Gründungsjubiläum: 1992 wurde sie auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz als gemeinnütziger Verein gegründet. Seither unterstützt sie weltweit Partnerstaaten bei der Reform ihres Rechts- und Justizwesens. Ihr Auftraggeber ist die Bundesregierung. Aus Die IRZ wird 30 Jahre alt (Pressemeldung des BMJV)

Hauptverhandlung im Verfahren 6 StR 133/22 (Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG) am 10. Januar 2023, 10.00 Uhr (Pressemeldung des BGH)

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird am 10. Januar 2023 um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, Simsonplatz 1, über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 28. September 2021* verhandeln.

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Indizierung eines Musikalbums aus dem Genre „Gangsta-Rap“ (Pressemeldung des BVerfG)

Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Musikers nicht zur Entscheidung angenommen, der sich gegen die Indizierung eines dem Genre „Gangsta-Rap“ zuzuordnenden Musikalbums aus Jugendschutzgründen wendet. Die Indizierung des Musikalbums verletzt den Beschwerdeführer nicht in seiner Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG).

Hauptverhandlung des Bundesgerichtshofs am 16. Januar 2023, 11.00 Uhr in Sachen 5 StR 269/22, zum Handel des Berliner Unternehmens „Bunte Blüte“ mit sogenannten CBD-Hanfprodukten (Pressemeldung des BGH)

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 16. Januar 2023, 11.00 Uhr, über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. März 2022, mit dem das Landgericht Teilhaber, Geschäftsführer und einen Mitarbeiter der Unternehmergesellschaft (UG) „Bunte Blüte“ vom Anklagevorwurf der bandenmäßigen Einfuhr und des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln freigesprochen hat.