Gericht

Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Schuldgrundsatzes (Art 2 Abs 1 iVm 1 Abs 1, 20 Abs 3 GG) durch Unterlassen gebotener (§ 120 Abbs 1 S 2 StVollzG iVm § 244 Abs 2 StPO) Maßnahmen zur Sachvershaltsermittlung – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung (§ 93 Abs 1 BVerfGG) und hinreichender Begründung (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) (Nichtannahmebeschluss des BVerfG 2. Senat 1. Kammer)

Nichtannahmebeschluss vom 21.09.2020, AZ 2 BvR 660/20, ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200921.2bvr066020Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Pressemeldung des BVerfG)

Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) nicht zur Entscheidung angenommen. Der Gesetzgeber hat damit nicht das Rückwirkungsverbot verletzt, da die betroffenen Unternehmen nicht darauf vertrauen konnten, keine Beiträge zu den Sozialkassen leisten zu müssen.