BGH

Verhandlungstermin am 5. Mai 2022, 9:00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 209/20 („Dieselverfahren“: Volkswagen AG, EA 897, „Aufheizstrategie“) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat in einem zur mündlichen Verhandlung anstehenden Verfahren über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Einbau eines Motors des Typs EA 897 in ein von der Volkswagen AG hergestelltes Fahrzeug zu entscheiden.

Verhandlungstermin am 24. März 2022, 9:00 Uhr, Saal E 101, in Sachen VII ZR 422/21, 437/21 und 478/21 („Dieselverfahren“; Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat in drei gleichzeitig zur mündlichen Verhandlung anstehenden „Dieselverfahren“ erneut darüber zu entscheiden, wann die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Fahrzeugkäufers gegen die Volkswagen AG begann.