Fehlende Zuständigkeit der Familiengerichte für Anordnungen gegenüber Schulen in Bezug auf Corona-Schutzmaßnahmen (Pressemeldung des BGH)
Beschluss vom 6. Oktober 2021 – XII ARZ 35/21
Beschluss vom 6. Oktober 2021 – XII ARZ 35/21
Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat verhandelt in einem VW-Verfahren, das die Frage betrifft, ob die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Fahrzeugkäufers gegen die Volkswagen AG mit dem Schluss des Jahres 2015 begann und ob sie durch Anmeldung der klägerischen Ansprüche zum Klageregister der am OLG Braunschweig geführten Musterfeststellungsklage gehemmt wurde.
Nach seinen Urteilen vom 21. Juli 2021 (siehe hierzu Pressemitteilung Nr. 140/2021) wird sich der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in diesem Verhandlungstermin erneut mit Fragen des Nacherfüllungsanspruchs des Käufers eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Dieselfahrzeugs (EA 189) beschäftigen.
Beschluss vom 6. Oktober 2021 – 1 StR 335/21
Urteile vom 22. Oktober 2021 – V ZR 225/19, V ZR 8/20, V ZR 44/20 und V ZR 69/20
Urteil vom 20. Oktober 2021 – I ZR 96/20 – Kurventreppenlift
Beschluss vom 6. Oktober 2021 – 1 StR 330/21
Beschlüsse vom 10. August 2021 – 3 StR 394/20
Beschluss vom 6. Oktober 2021 – 6 StR 432/21
Urteil vom 15. Oktober 2021 – V ZR 225/20
Beschluss vom 5. Mai 2021 – 4 StR 19/20
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat in zwei Verfahren um das Ärztebewertungsportal „JAMEDA“ (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19) die Revisionen der klagenden Ärzte zurückgewiesen (siehe zum Sachverhalt und zum bisherigen Prozessverlauf die Pressemitteilung Nr. 180/2021 vom 4. Oktober 2021).
Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs verhandelt in einem Berufungsverfahren über die Frage, ob bei der Bewerbung einer Rechtsanwältin um eine Notarstelle die Tätigkeit als Insolvenzverwalterin als Wartezeit zu berücksichtigen ist.
Urteil vom 13. Oktober 2021 – 2 StR 418/19
Bundesgerichtshof entscheidet über Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen
Beschluss vom 28. September 2021 – 5 StR 290/21
Der unter anderem für das allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird am kommenden Dienstag, den 12. Oktober 2021, ab 10.30 Uhr in zwei Verfahren um das Ärztebewertungsportal „JAMEDA“ mündlich verhandeln (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19).
Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Dorrit Selbmann zur neuen weiteren stellvertretenden Pressesprecherin bestellt. Frau Dr. Selbmann ist 46 Jahre alt und stammt aus der baden-württembergischen Justiz. Sie wurde im August 2020 zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und gehört dem IX. Zivilsenat an, der vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie über Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständig ist. In der Funktion der weiteren stellvertretenden Pressesprecherin folgt sie Vorsitzender Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Karin Milger nach, die mit Ablauf des 30. September 2021 in den Ruhestand tritt.
Urteil vom 30. September 2021 – 4 StR 170/21
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Milger wird mit Ablauf des 30. September 2021 in den Ruhestand treten.