Richter am Bundesgerichtshof Bender im Ruhestand (Pressemeldung des BGH)
Richter am Bundesgerichtshof Martin Bender wird mit Ablauf des 30. April 2022 auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt werden.
Richter am Bundesgerichtshof Martin Bender wird mit Ablauf des 30. April 2022 auf seinen Antrag in den Ruhestand versetzt werden.
Der schwerpunktmäßig unter anderem für das Architektenrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Rahmen der Vergütungsklage eines Ingenieurs darüber zu entscheiden, ob die Mindestsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung aus dem Jahr 2013 in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin als verbindliches Preisrecht Anwendung finden, obwohl der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem von der Europäischen Kommission betriebenen Vertragsverletzungsverfahren durch Urteil vom 4. Juli 2019 (C-377/17) entschieden hat, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe g) und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) verstoßen hat, dass sie verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat.
Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat hat in einem zur mündlichen Verhandlung anstehenden Verfahren über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Einbau eines Motors des Typs EA 288 in ein von der Volkswagen AG hergestelltes Fahrzeug zu entscheiden.
Urteile vom 21. April 2022 – VII ZR 247/21, VII ZR 285/21; Versäumnisurteil vom 21. April 2022 – VII ZR 783/21
Mit Urteil vom 28. Januar 2021 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Angeklagten Stephan E. wegen Mordes an dem ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Anordnung der Sicherungsverwahrung des Angeklagten vorbehalten. Von einem weiteren Vorwurf (versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung zu Lasten eines Asylbewerbers) hat es ihn freigesprochen. Den Angeklagten Markus H. hat es wegen vorsätzlichen unerlaubten Besitzes eines wesentlichen Teils einer vollautomatischen Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Hinsichtlich des Vorwurfs der Beihilfe zum Mord zum Nachteil von Dr. Lübcke hat es ihn freigesprochen.
Beschluss vom 22. März 2022 – 3 StR 270/21
Urteil vom 7. April 2022 – I ZR 222/20 – Porsche 911
Beschluss vom 22. März 2022 – 3 StR 13/22
Beschluss vom 8. Februar 2022 – 3 ZB 4/21
Urteil vom 30. März 2022 – 5 StR 358/21
Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt erneut über ein Verfahren, in dem zu klären ist, ob eine landesrechtliche Regelung – hier des Landes Berlin –, die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlaubt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob eine Kommune berechtigt ist, ein Internetangebot in Form eines Stadtportals zu betreiben, in dem nicht nur amtliche Mitteilungen, sondern auch in größerem Umfang Informationen über das Geschehen in der Stadt abrufbar sind.
Beschluss vom 2. März 2022 – 5 StR 457/21
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs wird u.a. über die Frage verhandeln, ob ohne gerichtliches Sachverständigengutachten davon ausgegangen werden kann, dass der Anton Schlecker e.K. i.L. durch das Drogeriekartell kein Schaden entstanden ist.
Beschluss vom 15. März 2022 – 5 StR 415/21
Beschluss vom 15. März 2022 – 5 StR 375/21
Urteil vom 24.03.2022 – 3 StR 375/21
Beschluss vom 10. Februar 2022 – III ZR 87/21
Urteil vom 17. März 2022 – III ZR 79/21
Beschluss vom 3. März 2022 – 5 StR 495/21