Pressestelle des BGH

Erstellt vom Import-Prozess

Verhandlungstermin am 13. Juni 2022, 12.00 Uhr,in Sachen VIa ZR 418/21(„Dieselverfahren“; Sammelklageninkasso für Schweizer Erwerber) (Pressemeldung des BGH)

Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141/2021 vom 22. Juli 2021) wird am 13. Juni 2022 über die Frage verhandeln, ob ein Inkassodienstleister sich wirksam Schadensersatzforderungen abtreten lassen kann, deren sich Schweizer Erwerber von Kraftfahrzeugen gegen die beklagte Volkswagen AG berühmen.

Verhandlungstermin am 1. Juni 2022, 10.00 Uhr in Sachen VIII ZR 287/20 (Weiteres Verfahren der Klageserie gegen Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmen) (Pressemeldung des BGH)

Im Anschluss an sein Urteil vom 6. April 2022 (siehe hierzu Pressemitteilung Nr. 60/2022) wird sich der unter anderem für das Energielieferungsrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in diesem Verhandlungstermin erneut mit Rechtsfragen zu Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen befassen. Es handelt sich um ein weiteres von zahlreichen beim Senat anhängigen Verfahren, in denen Ansprüche gegen ein Berliner Energieversorgungsunternehmen geltend gemacht werden.

Verhandlungstermin in Sachen I ZR 186/17 am 29. September 2022 um 10.00 Uhr (Befugnis von Verbraucherschutzverbänden zur Verfolgung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt nach Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Vorabentscheidungsverfahren erneut über die Frage, ob ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer Daten zu unterrichten, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründet und von Verbraucherschutzbänden durch eine Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.