Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Stresemann im Ruhestand
Ausgabejahr2022
Erscheinungsdatum31.05.2022
Nr. 072/2022
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Christina Stresemann wird mit Ablauf des 31. Mai 2022 in den Ruhestand treten.
Frau Dr. Stresemann wurde am 18. Dezember 1957 in Berlin geboren. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im Mai 1987 in den höheren Justizdienst des Landes Berlin ein. Während der Proberichterzeit war sie bei dem Landgericht Berlin und dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg tätig. In der Zeit von Ende August 1988 bis März 1992 schloss sich eine Abordnung an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Bundesangelegenheiten an. Im Verlauf dieser Abordnung erfolgte im Mai 1990 die Ernennung zur Richterin am Landgericht. Nach fast dreijähriger Tätigkeit am Landgericht Berlin wurde Frau Dr. Stresemann von Februar 1995 bis September 1998 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Während dieser Abordnung wurde sie im Mai 1997 zur Richterin am Kammergericht befördert, wo sie ab Oktober 1998 tätig war.
Am 10. Juli 2003 wurde Frau Dr. Stresemann zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte seither dem insbesondere für das Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenat an. Am 3. September 2012 übernahm sie den Vorsitz im V. Zivilsenat und im Senat für Landwirtschaftssachen. Gleichzeitig wurde sie für den V. Zivilsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen, für den Großen Senat für Zivilsachen als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie – bis zum 31. Oktober 2014 – für den Senat für Landwirtschaftssachen als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat entsandt. In der Zeit von Januar 2007 bis Dezember 2014 war Frau Dr. Stresemann Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs und vom 15. Juli 2010 bis zum 14. Juli 2018 zudem Mitglied des Präsidialrats. Seit Januar 2009 hatte sie die Funktion der Beauftragten für Auslandskontakte des Bundesgerichtshofs inne. Neben ihrer Tätigkeit beim Bundesgerichtshof war Frau Dr. Stresemann in der Zeit von Juni 2004 bis März 2012 überdies Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin.
Während ihrer annähernd neunzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Frau Dr. Stresemann die Rechtsprechung des V. Zivilsenats maßgeblich geprägt.
Karlsruhe, den 31. Mai 2022
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