Bundesgerichtshof verwirft Revision eines Arztes gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld (Pressemeldung des BGH)
Beschluss vom 12. Mai 2022 ? 4 StR 83/22
Beschluss vom 12. Mai 2022 ? 4 StR 83/22
Beschluss vom 31. Mai 2022 – 3 StR 96/22
Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Beschluss vom 11. Mai 2022 – 5 StR 306/21
Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt in einem Verfahren, in dem es um den gutgläubigen Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs geht. Es wird voraussichtlich zu klären sein, ob dann, wenn die Vorlage des Fahrzeugbriefs (heute: Zulassungsbescheinigung Teil II) bei dem Fahrzeugerwerb streitig ist, derjenige, der den guten Glauben in Abrede stellt, die Beweislast für die Nichtvorlage der Bescheinigung trägt, oder ob der das Fahrzeug besitzende Erwerber die Vorlage beweisen muss.
Urteile vom 2. Juni 2022 – I ZR 140/15, I ZR 53/17, I ZR 54/17, I ZR 55/17, I ZR 56/17, I ZR 57/17 und I ZR 135/18:
Urteil vom 2. Juni 2022 – VII ZR 174/19
Beschluss vom 3. Mai 2022 – 3 StR 89/22
Beschluss vom 13. Mai 2022 – 5 StR 99/22
Beschluss vom 28. April 2022 – III ZR 240/21
Urteil vom 1. Juni 2022 – VIII ZR 287/20
Beschluss vom 6. April 2022 – 1 StR 466/21
Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141/2021 vom 22. Juli 2021) wird am 13. Juni 2022 in einer Sache verhandeln, die die Gewährung von Restschadensersatz bei EU-Reimporten in einem Dieselverfahren betrifft.
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Ingo Drescher wird mit Ablauf des 31. Mai 2022 in den Ruhestand treten.
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Christina Stresemann wird mit Ablauf des 31. Mai 2022 in den Ruhestand treten.
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Barbara Mayen wird mit Ablauf des 31. Mai 2022 in den Ruhestand treten.
Der vom Präsidium des Bundesgerichtshofs vorübergehend als Hilfsspruchkörper eingerichtete VIa. Zivilsenat (vgl. Pressemitteilung Nr. 141/2021 vom 22. Juli 2021) wird am 13. Juni 2022 über die Frage verhandeln, ob ein Inkassodienstleister sich wirksam Schadensersatzforderungen abtreten lassen kann, deren sich Schweizer Erwerber von Kraftfahrzeugen gegen die beklagte Volkswagen AG berühmen.
Beschluss vom 13. Oktober 2021 – 2 StR 418/19
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Rechtsinhaber von Internetzugangsanbietern nach § 7 Abs. 4 TMG die Sperrung des Zugangs zu Internetseiten beanspruchen können.
Im Anschluss an sein Urteil vom 6. April 2022 (siehe hierzu Pressemitteilung Nr. 60/2022) wird sich der unter anderem für das Energielieferungsrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in diesem Verhandlungstermin erneut mit Rechtsfragen zu Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen befassen. Es handelt sich um ein weiteres von zahlreichen beim Senat anhängigen Verfahren, in denen Ansprüche gegen ein Berliner Energieversorgungsunternehmen geltend gemacht werden.