Pressestelle des BGH

Erstellt vom Import-Prozess

Hauptverhandlung am 26. Januar 2023, 11.15 Uhr, Saal E 004, Rintheimer Querallee 11, in der Strafsache 3 StR 246/22 (wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge und weiterer Delikte im Zusammenhang mit dem Vorgehen der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ gegen die Jesiden) (Pressemeldung des BGH)

Mit Urteil vom 25. Oktober 2021 hat das Oberlandesgericht München die Angeklagte schuldig gesprochen zweier Fälle der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, davon in einem Fall in Tateinheit mit durch Unterlassen begangener Beihilfe zum Versuch des Mordes, zum Versuch eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Tötung und zum Versuch eines Kriegsverbrechens gegen Personen durch Tötung sowie mit zwei tateinheitlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, bei einem mit Todesfolge. Es hat gegen die Angeklagte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verhängt. Ferner hat es eine Adhäsionsentscheidung getroffen.

Hauptverhandlung im Verfahren 6 StR 133/22 (Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG) am 10. Januar 2023, 10.00 Uhr (Pressemeldung des BGH)

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird am 10. Januar 2023 um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, Simsonplatz 1, über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 28. September 2021* verhandeln.

Hauptverhandlung des Bundesgerichtshofs am 16. Januar 2023, 11.00 Uhr in Sachen 5 StR 269/22, zum Handel des Berliner Unternehmens „Bunte Blüte“ mit sogenannten CBD-Hanfprodukten (Pressemeldung des BGH)

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 16. Januar 2023, 11.00 Uhr, über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. März 2022, mit dem das Landgericht Teilhaber, Geschäftsführer und einen Mitarbeiter der Unternehmergesellschaft (UG) „Bunte Blüte“ vom Anklagevorwurf der bandenmäßigen Einfuhr und des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln freigesprochen hat.