Zwei neue Richterinnen und ein neuer Richter am Bundesgerichtshof (Pressemeldung des BGH)

Zwei neue Richterinnen und ein neuer Richter am Bundesgerichtshof

Ausgabejahr2023
Erscheinungsdatum02.01.2023

Nr. 001/2023

Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Sonja Böhm, Richterin am Oberlandesgericht Dr. Antje Dietsch und Richter am Oberlandesgericht Dr. Mathias Kochendörfer zur Richterin beziehungsweise zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Böhm ist 44 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung trat sie im April 2005 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Während ihrer Proberichterzeit war sie bei dem Amtsgericht Worms, dem Amtsgericht Alzey, dem Landgericht Mainz und im Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz im Landesprüfungsamt für Juristen tätig. Während ihrer Tätigkeit im Ministerium der Justiz wurde sie im Februar 2009 bei dem Landgericht Bad Kreuznach zur Richterin am Landgericht ernannt und sogleich weiterhin an das Ministerium abgeordnet. In der Zeit von Januar 2010 bis Dezember 2012 schloss sich eine weitere Abordnung an den Bundesgerichtshof als wissenschaftliche Mitarbeiterin an. Danach wechselte Frau Dr. Böhm zunächst im Wege der Abordnung und im Januar 2014 endgültig als Richterin am Landgericht Lüneburg in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen. Im Januar 2017 wurde sie bei dem Oberlandesgericht Celle zur Richterin am Oberlandesgericht ernannt.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Böhm dem VIII. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Kauf-, Leasing- und Wohnraummietrecht zuständig ist.

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Dietsch ist 49 Jahre alt. Nach dem Ende ihrer juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als Notarassessorin bei der Notarkammer Sachsen trat sie im Februar 2002 in den höheren Justizdienst des Freistaates Sachsen ein. Während der Proberichterzeit war sie bei der Staatsanwaltschaft Zwickau tätig, wo sie im April 2006 auch zur Staatsanwältin ernannt wurde. In der Zeit von November 2002 bis Ende 2008 war sie mit einem Teil ihrer Arbeitskraft als hauptamtliche Leiterin einer Referendararbeitsgemeinschaft an das Landgericht Zwickau abgeordnet. Von Mitte Juli 2007 bis August 2008 war Frau Dr. Dietsch anteilig an die Staatsanwaltschaft Dresden abgeordnet und von März 2013 bis Mitte März 2014 mit voller Arbeitskraft an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Im August 2015 wurde sie bei der Staatsanwaltschaft Zwickau zur Staatsanwältin als Gruppenleiterin befördert. Seit Mitte Februar 2020 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Laufe dieser Abordnung erfolgte im April 2021 bei dem Oberlandesgericht Dresden die Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Dietsch vornehmlich die Aufgaben eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof übertragen und sie zudem dem 4. Strafsenat zugewiesen, der vornehmlich für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Hamm und Zweibrücken sowie die Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständig ist.

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Kochendörfer ist 50 Jahre alt. Nach der Beendigung seiner juristischen Ausbildung trat er in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Während seiner Probezeit war er zunächst bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und sodann bei dem Landgericht Frankfurt am Main tätig, wo er im Januar 2005 zum Richter am Landgericht ernannt wurde. In der Zeit von März 2008 bis Februar 2011 war Herr Dr. Kochendörfer als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Juni 2013 wurde er bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum Richter am Oberlandesgericht befördert.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Dr. Kochendörfer dem für das Kartell- und Energiewirtschaftsrecht zuständigen Kartellsenat sowie dem XIII. Zivilsenat zugewiesen, der für das Vergaberecht, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Rechtsbeschwerden in Freiheitsentziehungssachen zuständig ist.

Karlsruhe, den 2. Januar 2023

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
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