Pressestelle des BGH

Erstellt vom Import-Prozess

Verlegung des Verhandlungstermins vom 21. November 2022, 12:00 Uhr, auf den 27. Februar 2023, 12:00 Uhr, in Sachen VIa ZR 335/21 („Dieselverfahren“; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche Folgefragen) (Pressemeldung des BGH)

In der Sache VIa ZR 335/21 ist der auf den 21. November 2022 bestimmte Verhandlungstermin (vgl. Pressemitteilung Nr. 104/2022) auf den 27. Februar 2023 verlegt worden. Im Termin soll wie angekündigt auch Gelegenheit bestehen, die sich aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Vorabentscheidungsverfahren C-100/21 möglicherweise ergebenden Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht zu erörtern. Eine Entscheidung des Gerichtshofs liegt bisher nicht vor, dürfte aber, da der Gerichtshof in der Sache C-100/21 am 8. März 2022 verhandelt hat (vgl. die Schlussanträge in dieser Sache unter Rn. 31), bis Februar 2023 zu erwarten sein. Das Urteil des Gerichtshofs vom 8. November 2022 im Vorabentscheidungsverfahren C-873/19 (dort Rn. 68) behandelt die im Verfahren C-100/21 aufgeworfenen Rechtsfragen nicht näher.

Ein Richter und eine Richterin am Bundesgerichtshof werden als Präsident und Richterin am Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts tätig (Pressemeldung des BGH)

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Klaus Grabinski ist am 18. Oktober 2022 für sechs Jahre zum Richter am Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts ernannt und für drei Jahre zu dessen Präsidenten gewählt worden. Er ist 60 Jahre alt und in Viersen geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1992 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Als Richter auf Probe war er bei dem Landgericht Düsseldorf tätig und wurde dort 1995 zum Richter am Landgericht ernannt. Von 1997 bis 2000 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Jahr 2000 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf ernannt. Von dort aus wurde er an das Landgericht Düsseldorf versetzt, wo er im Jahr 2002 als Vorsitzender Richter am Landgericht ernannt wurde. Seit dem 1. Juli 2009 ist er als Richter am Bundesgerichtshof im X. Zivilsenat tätig, der vornehmlich mit Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen sowie Patentnichtigkeitssachen befasst und zudem für das Personenbeförderungs-, Reisevertrags- und Schenkungsrecht zuständig ist. Zum 2. Juni 2020 wurde er als stellvertretender Vorsitzender dieses Senats bestellt. Er ist zudem stellvertretender Vorsitzender des Senats für Patentanwaltssachen und Mitglied des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes sowie stellvertretendes Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen.

Verhandlungstermin am 26. Oktober 2022, 10.00 Uhr in Sachen VIII ZR 221/21, VIII ZR 288/21, VIII ZR 290/21 und VIII ZR 436/21 (Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel) (Pressemeldung des BGH)

Der unter anderem für das Kauf- und Mietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob ein nach § 34 Abs. 4 GewO verbotenes Rückkaufsgeschäft beziehungsweise ein wucherähnliches Geschäft (§ 138 Abs. 1 BGB) vorliegt, wenn ein staatlich zugelassener Pfandleiher gewerblich Kraftfahrzeuge ankauft, diese an den Verkäufer zurückvermietet und nach dem Ende der vertraglich festgelegten Mietzeit durch öffentliche Versteigerung, an der der Verkäufer teilnehmen kann, verwertet.