Pressestelle des BGH

Erstellt vom Import-Prozess

Hauptverhandlung am 26. Januar 2023, 11.15 Uhr, Saal E 004, Rintheimer Querallee 11, in der Strafsache 3 StR 246/22 (wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge und weiterer Delikte im Zusammenhang mit dem Vorgehen der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ gegen die Jesiden) (Pressemeldung des BGH)

Mit Urteil vom 25. Oktober 2021 hat das Oberlandesgericht München die Angeklagte schuldig gesprochen zweier Fälle der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland, davon in einem Fall in Tateinheit mit durch Unterlassen begangener Beihilfe zum Versuch des Mordes, zum Versuch eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Tötung und zum Versuch eines Kriegsverbrechens gegen Personen durch Tötung sowie mit zwei tateinheitlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, bei einem mit Todesfolge. Es hat gegen die Angeklagte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verhängt. Ferner hat es eine Adhäsionsentscheidung getroffen.

Hauptverhandlung im Verfahren 6 StR 133/22 (Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG) am 10. Januar 2023, 10.00 Uhr (Pressemeldung des BGH)

Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird am 10. Januar 2023 um 10.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, Simsonplatz 1, über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das freisprechende Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 28. September 2021* verhandeln.

Hauptverhandlung des Bundesgerichtshofs am 16. Januar 2023, 11.00 Uhr in Sachen 5 StR 269/22, zum Handel des Berliner Unternehmens „Bunte Blüte“ mit sogenannten CBD-Hanfprodukten (Pressemeldung des BGH)

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 16. Januar 2023, 11.00 Uhr, über die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. März 2022, mit dem das Landgericht Teilhaber, Geschäftsführer und einen Mitarbeiter der Unternehmergesellschaft (UG) „Bunte Blüte“ vom Anklagevorwurf der bandenmäßigen Einfuhr und des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln freigesprochen hat.

Verlegung des Verhandlungstermins vom 21. November 2022, 12:00 Uhr, auf den 27. Februar 2023, 12:00 Uhr, in Sachen VIa ZR 335/21 („Dieselverfahren“; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche Folgefragen) (Pressemeldung des BGH)

In der Sache VIa ZR 335/21 ist der auf den 21. November 2022 bestimmte Verhandlungstermin (vgl. Pressemitteilung Nr. 104/2022) auf den 27. Februar 2023 verlegt worden. Im Termin soll wie angekündigt auch Gelegenheit bestehen, die sich aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Vorabentscheidungsverfahren C-100/21 möglicherweise ergebenden Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht zu erörtern. Eine Entscheidung des Gerichtshofs liegt bisher nicht vor, dürfte aber, da der Gerichtshof in der Sache C-100/21 am 8. März 2022 verhandelt hat (vgl. die Schlussanträge in dieser Sache unter Rn. 31), bis Februar 2023 zu erwarten sein. Das Urteil des Gerichtshofs vom 8. November 2022 im Vorabentscheidungsverfahren C-873/19 (dort Rn. 68) behandelt die im Verfahren C-100/21 aufgeworfenen Rechtsfragen nicht näher.