Wirksamkeit von Regelungen zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen einer Rentenversicherung (Pressemeldung des BGH)
Urteil vom 18. September 2024 – IV ZR 436/22
Urteil vom 18. September 2024 – IV ZR 436/22
Beschluss vom 5. September 2024 – 6 StR 263/24
Der Bundespräsident hat Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Louisa Bartel zur
Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.
Urteil vom 11. September 2024 – I ZR 168/23
Urteile vom 11. September 2024 – I ZR 139/23; I ZR 140/23; I ZR 141/23
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren darüber zu entscheiden, ob die Wohnungseigentümer zu Lasten einzelner Wohnungseigentümer eine von der Teilungserklärung abweichende Kostenverteilung beschließen können. Er wird sich dabei voraussichtlich unter anderem mit den Fragen zu befassen haben, ob und unter welchen Voraussetzungen es ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann, bisher von der Übernahme bestimmter Kosten gänzlich befreite Wohnungseigentümer erstmalig an diesen zu beteiligen (V ZR 236/23), und ob auch der Verteilungsschlüssel für die Zuführung zu der Erhaltungsrücklage durch Mehrheitsbeschluss geändert werden kann (V ZR 128/23). Beides war nach dem früheren Recht im Grundsatz nicht zulässig.
Beschluss vom 17. Juli 2024 – 2 StR 222/23
Beschluss vom 28. August 2024 – 4 StR 280/24
Beschluss vom 16. Juli 2024 – 2 StR 412/23
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage zu entscheiden, ob der sonntägliche Verkauf von Christbaumschmuck in einem Gartenmarkt wegen Verstoßes gegen das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen unlauter ist.
Beschluss vom 21. August 2024 – 3 StR 122/24
Beschlüsse vom 29. Mai 2024 – 4 StR 138/22 und 4 StR 10/23
Sachverhalt:
Beschluss vom 20. August 2024 – 3 StR 279/24
Beschluss vom 4. Juli 2024 – 2 StR 111/24
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat wird im Rahmen von drei Revisionen über die Rückzahlung von Kontoführungsentgelten zu entscheiden haben, die aufgrund einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel vereinbart wurden.
Beschluss vom 23. Juli 2024 – 1 StR 73/24
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt am 22. August 2024 über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein am 10. August 2023 verkündetes Urteil des Landgerichts München II.
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union erneut über die Frage, ob ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründet und von Verbraucherschutzbänden durch eine Klage vor den Zivilgerichten verfolgt werden kann.