Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Messerangriffs im Siegener Stadtfestbus (Pressemeldung des BGH)

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Messerangriffs im Siegener Stadtfestbus

Ausgabejahr2025
Erscheinungsdatum22.12.2025

Nr. 235/2025

Beschluss vom 15. Dezember 2025 – 4 StR 562/25

Das Landgericht Siegen hat die Angeklagte u.a. wegen versuchten Mordes in drei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen fasste die psychisch erkrankte, aber voll schuldfähige Angeklagte am Vorabend der Tat den Entschluss, auf dem am nächsten Tag stattfindenden Siegener Stadtfest so viele Menschen wie möglich zu töten. Hierzu stieg sie am 30. August 2024 gegen 19:20 Uhr in einen für das Stadtfest eingerichteten Shuttlebus, um nach Siegen zu fahren, entschied sich jedoch während der Fahrt, die Tat bereits im Bus zu begehen. In der Folge stach sie auf drei Fahrgäste ein, die jeweils nicht mit einem Angriff rechneten. Das Leben der jeweils am Hals verletzten Geschädigten konnte nur aufgrund sofort eingeleiteter Erste-Hilfe-Maßnahmen gerettet werden, die zum Tatort gerufene Polizeibeamten noch vor Eintreffen der Rettungskräfte leisteten. Zudem stach die Angeklagte auf eine weitere Mitfahrerin ein, die sie festhalten wollte und verletzte diese am Arm. Das Landgericht hat die Tat als versuchten Heimtückemord in drei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in vier tateinheitlichen Fällen gewertet.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die wirksam auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils aufgrund der von ihr erhobenen Rüge der Verletzung materiellen Rechts keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Siegen – Urteil vom 30. April 2025 – 31 Ks 81 Js 620/24-5/24

Karlsruhe, den 22. Dezember 2025

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