Bessere Unterstützung für Opfer im Strafprozess – insbesondere bei häuslicher Gewalt: Bundeskabinett beschließt Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung (Pressemeldung des BMJV)

Betroffene von schweren Straftaten sollen im Strafverfahren leichter professionelle Unterstützung erhalten können. Dazu sollen die Regelungen für die psychosoziale Prozessbegleitung fortentwickelt werden. Insbesondere sollen auch Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen künftig einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich sollen sie Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung soll der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung generell vereinfacht werden. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den die Bundesregierung heute beschlossen hat.

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